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Im Fußball würde man von einem Blitztor sprechen. Nur zwölf Stunden brauchte unlängst die VdK-Juristin Lena Getrost, um die Krankenkasse zum Einlenken zu bewegen. Und nur rund zwei Monate zuvor hatte die Mitarbeiterin der Pforzheimer VdK-Beratungsstelle in einem ähnlich gelagerten Fall eines Krankengeldbescheides einem Mitglied beim Streit mit der gleichen Kasse zum Erfolg verholfen.
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Die beiden Betroffenen waren dringend auf juristische Hilfe angewiesen, wenn man sieht, wie eine gesetzliche Krankenkasse, die zu den größten in Bund und Land gehört, gegen ihre beiden Versicherten im Raum Pforzheim vorgegangen ist. In den jeweiligen Bescheiden wurde Folgendes von den Versicherten verlangt: „Daher ist die weitere Krankengeldzahlung davon abhängig, dass Sie uns in regelmäßigen Abständen von vier Wochen nachweisen, dass Sie aktiv und eigenverantwortlich nach einem Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz suchen“. Juristin Getrost rät daher allen Betroffenen, umgehend mit einer der 35 VdK-Beratungsstellen im Südwesten Kontakt aufzunehmen, wenn ihre Kasse mit der Einstellung des Krankengelds telefonisch oder schriftlich droht. Zudem rät die VdK-Sozialrechtsexpertin dringend, immer nur schriftlich mit der Krankenkasse zu kommunizieren und – auch aus Gründen der Rechtssicherheit – keine Auskünfte am Telefon zu erteilen. Denn, so Lena Getrost: „Sie müssen nicht telefonisch ihrem Sachbearbeiter Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben!“
Doch der Reihe nach:
An einen Scherz dachte Frau K., als kurz vor ihrem 63. Geburtstag ein Bescheid ihrer Krankenkasse bei ihr eintraf. Darin schrieb die Kasse in Fettdruck, dass sie die weitere Krankengeldzahlung davon abhängig machen werde, dass Frau K. der Kasse in regelmäßigen Abständen von vier Wochen nachweise, dass sie aktiv und eigenverantwortlich nach einem ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz suche. Zugleich wurde eine Frist von einem Monat gesetzt. Dazu muss man wissen, dass das VdK-Mitglied zu diesem Zeitpunkt bereits seit rund acht Monaten wegen schwerer Bandscheibenvorfälle und Spinalkanalstenose krankgeschrieben war und dies durchgängig der Kasse gegenüber auch mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen angezeigt hatte.
An eine Rückkehr an ihren Arbeitsplatz in der Mikroskop-Qualitätskontrolle einer Firma war nicht zu denken. Diese rein sitzende Tätigkeit in Vollzeit bei 40-Stunden-Woche hatte Frau K. in den letzten 16 Jahren ausgeübt. Insgesamt kann die Mandantin auf 46 Arbeitsjahre zurückblicken. Entsprechend erbost ist sie über ihre Krankenkasse, die – neben dem unsäglichen Bescheid vom Spätsommer 2020 – noch ständig anrief, um die 63-Jährige zusätzlich unter Druck zu setzen. Daher riet auch Frau K.‘s Hausärztin der Patientin, bei Anrufen der Kasse nicht mehr ans Telefon zu gehen und nur noch schriftlich mit der Krankenversicherung zu kommunizieren. „Solange ich 46 Jahre lang immer fleißig in meine Kasse einzahlte, war alles in Ordnung. Aber mit meiner Erkrankung und dem Krankengeldbezug änderte sich das ganz schnell“, hob das Mitglied im Gespräch mit der Redaktion hervor und ergänzte: „Sie hatten kein Recht auf Terror!“.
Frau K. kontaktierte daraufhin die VdK-Beratungsstelle in Pforzheim. Die VdK-Juristin Getrost setzte umgehend gegenüber der Krankenkasse eine Stellungnahme auf. Insbesondere forderte sie die Krankenkasse auf, die Rechtsvorschrift zu benennen, aus der sich diese Art der Mitwirkungsaufforderung ergeben solle. Am nächsten Tag bereits meldete sich der Sachbearbeiter der Krankenkasse, dass ein Abhilfebescheid unterwegs ist. Und tatsächlich, drei Tage später kam der neue Bescheid und beendete den Spuk nach knapp vier Wochen.
Telefonterror trotz psychischer Krankheit
Schlimme Erfahrungen mit Telefonterror durch die gleiche Krankenkasse machte auch Herr C. Der 37-Jährige war rund sieben Monate wegen eines schweren seelischen Leidens im Krankengeldbezug, als die Kasse fast täglich bei dem Mitglied aus dem Raum Pforzheim anrief und Druck ausübte. Auch er erhielt einen Bescheid mit dem Hinweis, er müsse sich auf geeignete Stellen bewerben. „Anstatt die ärztlich empfohlene Kur zu genehmigen, wollte man mich unter Androhung von Krankengeldentzug zum Arbeitsplatzwechsel drängen. Das hat meine Krankheit weiter verschlimmert. Ich will doch nur gesundwerden und meine Arbeit wiederaufnehmen“, hob Herr C. gegenüber der VdK-Zeitung hervor.
Die Volljuristin Getrost der Beratungsstelle Pforzheim verfasste erneut eine Stellungnahme gegenüber der Krankenkasse unter Fristsetzung von einer Woche. Doch bereits nach zwölf Stunden erhielt sie wiederum einen Anruf des Sachbearbeiters mit dem schon bekannten Hinweis „Der Abhilfebescheid ist unterwegs!“. Zudem konnte geklärt werde, dass die Kontaktaufnahme künftig nicht mehr telefonisch, sondern auf dem Schriftweg erfolgt. „So hat der Mandant die erforderliche Ruhe, sich mit den entsprechenden Schreiben auseinander zu setzten und bei Bedarf den Rat auf seiner VdK-Geschäftsstelle einzuholen“, so Lena Getrost abschließend.
bü
In jeder Ausgabe der VdK-Zeitung veröffentlichen wir einen Beratungsfall der VdK-Patientenberatung. Lesen Sie hier, was die Anrufenden bewegt.
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