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Vom Schwerbehindertenrecht bis zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung – unsere VdK-Juristen setzen sich in zahlreichen Fällen für unsere Mitglieder ein. Allein im Jahr 2021 waren sie in rund 12.000 Widerspruchs- und Klageverfahren in Baden-Württemberg tätig. Unsere echten Fälle aus der Rechtsberatung zeigen: Es lohnt sich zu kämpfen!
Thema: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Jürgen S. (Name geändert) forderte mithilfe des Sozialverbandes VdK die Zahlung von Krankengeld bei seiner gesetzlichen Krankenkasse. Der LKW-Fahrer war nach einer schweren Lungenerkrankung nicht mehr in der Lage, schwere Lasten zu heben. 20 Jahre war er bis dahin beim selben Transportunternehmen tätig. Dann folgte während des Krankengeldbezuges die Kündigung.
Daraufhin änderte die Krankenkasse den Bewertungsmaßstab der Arbeitsunfähigkeit. Als Begründung gab sie an, Jürgen S. könne weiterhin LKW-Tätigkeiten verrichten – lediglich ohne Be- und Entladen der Ladung.
Das Sozialgericht Freiburg gab der Krankenkasse zunächst recht. Im Berufungsverfahren folgte das Landessozialgericht Stuttgart im Oktober 2020 jedoch der Argumentation von VdK-Juristin S. Löffler. Denn für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Berufskraftfahrer (sowie gleich oder ähnlich geartete Tätigkeiten) entscheidend. Diese erfordern schlichtweg das Heben und Tragen schwerer Lasten beim Be- und Entladen.
Vier Jahre dauerte das Verfahren. Der 64-jährige Jürgen S. konnte durch den langen erstrittenen Krankengeldbezug schließlich in Altersrente – ohne zwischenzeitlich einen ALG II-Antrag stellen zu müssen.
Thema: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Rolf B. (Name geändert) erlitt einen Schlaganfall. Danach war er nicht mehr in der Lage, sich ohne fremde Hilfe ins Bett zu legen oder aufzustehen. Daher beantragte er bei seiner Krankenkasse ein Aufstehbett zur Mobilisation und Entlastung seiner Pflegeperson. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Der 61-Jährige wusste alleine nicht weiter und wendete sich auf Empfehlung an den Sozialverband VdK. VdK-Juristin Elvira Bendzko aus der Beratungsstelle in Waldshut-Tiengen übernahm die Sozialrechtsberatung. Nach Rücksprache mit Rolf B. und seinem Betreuer reichte sie zunächst einen Widerspruch bei der Krankenkasse und schließlich Klage beim Sozialgericht in Freiburg ein.
Am 7. August 2020 kam endlich der erleichternde Gerichtsbescheid des Sozialgerichts in Freiburg: Unser VdK-Mitglied war im Recht und erhielt das Aufstehbett wenige Wochen später, am 28. August 2020. Fast zweieinhalb Jahre hatte sich der Rechtsstreit bis dahin hingezogen, doch das Durchhalten hat sich gelohnt!
Thema: Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Kerstin H. beantragte bei der Stadtverwaltung einen persönlichen Behindertenparkplatz. Das VdK-Mitglied ist seit 7 Jahren querschnittgelähmt. Mit dem Merkzeichen „aG“ in ihrem Schwerbehindertenausweis hat sie nach Paragraf 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) Anspruch auf sogenannte Parkerleichterungen. In besonders schweren Fällen ist es sogar möglich, einen individuellen Behindertenparkplatz bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Ein Anspruch besteht jedoch nicht – es handelt sich um eine sogenannte Ermessensleistung. Der Sozialverband VdK in Korntal-Münchingen hat sich für Kerstin H. eingesetzt – und gewonnen! Den ganzen Fall lesen Sie hier.
In jeder Ausgabe der VdK-Zeitung veröffentlichen wir einen Beratungsfall der VdK-Patientenberatung. Lesen Sie hier, was die Anrufenden bewegt.
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