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Knapp 500 Teilnehmende aus ganz Baden-Württemberg verzeichnete der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. bei seiner diesjährigen Fortbildungsveranstaltung am 5. Juli 2023 in der Harmonie in Heilbronn. Darunter viele Schwerbehindertenvertrauensleute, aber auch Betriebs- und Personalräte und weitere, an der betrieblichen Inklusionsarbeit interessierte Menschen.
Joachim Steck, Landesobmann für Schwerbehindertenvertrauensleute des VdK, zeigt sich am Ende des Tages sehr zufrieden mit der Veranstaltung: „Uns liegt sehr viel daran, Schwerbehindertenvertrauensleute bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Deswegen freut es uns besonders, dass dieses Jahr so viele neue Gesichter der Einladung des Sozialverbands VdK zur SBV-Konferenz gefolgt sind. Das zeigt mir, dass unser Angebot gefragt ist und wir einen wichtigen Beitrag für mehr Teilhabe in der Arbeitswelt leisten können!“ Tatsächlich waren etwa ein Drittel aller TeilnehmerInnen Schwerbehindertenvertrauenspersonen, die erst im Herbst 2022 frisch ins Amt gewählt worden waren.
Durch den Tag führte Kimsy von Reischach, die bereits in den letzten beiden Jahren als Moderatorin beim Publikum gut ankam. Unter dem Motto „SBV aktiv einbinden!“ standen neben einem Podiumsgespräch zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes verschiedene Fachvorträge auf dem Programm. Zwischendurch hatten die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, die Gesundheits- und Reha-Messe mit rund 40 Ausstellern zu besuchen.
Die Journalistin Kimsy von Reischach, die bereits im letzten Jahr als Moderatorin viel Zuspruch fand, führte auch am 5. Juli wieder durch die SBV-Konferenz. Fachlicher Ausgangspunkt dabei war ein Podiumsgespräch zwischen Joachim Steck, dem Landesobmann für Schwerbehindertenvertrauenspersonen, sowie Kai Burmeister, dem Vorsitzenden der DGB in Baden-Württemberg. Im Fokus stand: Das neue „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“. Ihm folgten verschiedene Fachbeiträge zum Thema Teilhabe und Mitbestimmung aber auch Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Eine Keynote zum Phänomen „Ableismus“ rundete das Programm ab.
Kimsy von Reischach
Moderatorin und Journalistin
Joachim Steck
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V., Landesobmann der Schwerbehinderten-Vertrauenspersonen
Ende 2022 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Das Ziel: Mehr Menschen mit Behinderungen in den „ersten“ Arbeitsmarkt zu integrieren. Es soll Menschen mit Behinderungen nicht nur soziale Teilhabe ermöglichen, sondern auch angesichts des Fachkräftebedarfs von Bedeutung sein. Joachim Steck, VdK Landesobmann der Schwerbehinderten-Vertrauenspersonen diskutierte mit dem neuen DGB Vorsitzenden Kai Burmeister in einer von Kimsy von Reischach moderierten Runde, ob das Gesetz seinem Zweck gerecht werden kann.
Kai Burmeister
Vorsitzender DGB Baden-Württemberg
Die Transformation von Arbeit, die Erfahrungen der Corona-Pandemie und erweiterte rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten entwickeln die Aufgabestellungen und die Mitbestimmungspraxis der Schwerbehindertenvertretungen dynamisch weiter. In diesem arbeitspolitisch herausfordernden Umfeld ist eine wachsende Zahl behinderter und langzeiterkrankter Beschäftigter in besonderem Maß auf eine inklusive Arbeitswelt, barrierefreie Arbeitsbedingungen und auf einen gleichberechtigten Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen angewiesen. Schwerbehindertenvertretungen nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Professionelle Beratung der Betroffenen und die Zusammenarbeit mit betriebsinternen und -externen TeilhabexpertInnen tragen entscheidend zu einem modernen Inklusionsverständnis und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Transformation bei.
Werner Feldes
Fachautor, Arbeitsforscher, systemischer Supervisor und Organisationsberater
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Schwerbehinderte Menschen müssen mit einer Vielzahl von Erschwernissen im Beruf zurechtkommen. Ihr Recht auf Teilhabe bedingt die aktive Teilnahme der SBV in allen Phasen des Arbeitslebens. Der Vortrag vermittelte das Wissen, wann sich die SBV wie einbringen muss, um aktiv zu gestalten und nicht nur zu reagieren. Dabei setzte Dr. Wallner die rechtlichen Grundlagen der Schwerbehindertenvertretung in den Fokus.
Dr. Franz X. Wallner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bank und Kapitalmarktrecht
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Gesundheitsschutz und Unfallverhütung sind zentrale Aufgaben des Arbeitsschutzes. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und der Arbeitsumgebung. Aufgezeigt wurden zudem die Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, auch in der Zusammenarbeit mit dem Betriebs-/Personalrat und dem Integrationsamt.
Prof. Dr. Dörte Busch
Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
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Ableismus ist ein Begriff für die strukturelle Diskriminierung behinderter Menschen. Die Referentin Andrea Schöne, selbst seit Geburt körperbehindert, erläuterte, was genau dahintersteckt. Sie machte in ihrem Vortrag anhand von Praxisbeispielen deutlich, warum dieser Begriff die Diskriminierungserfahrung behinderter Menschen treffender beschreibt als „Behindertenfeindlichkeit". Thema war, welche ableistischen Phänomene uns im Berufsalltag begegnen und warum diese auch für nichtbehinderte Menschen schädlich sind. Zu guter Letzt stellte die Referentin Strategien vor, wie wir Ableismus überwinden – und legte dar, welche Chancen sich dadurch für uns alle auftun.
Andrea Schöne
Freie Journalistin, Rednerin, Dozentin, Autorin
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Harmonie Heilbronn
Allee 28
74072 Heilbronn
Die SBV-Konferenz vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertrauenspersonen, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten sowie der Mitarbeitervertretungen erforderlich sind. Alle Teilnehmenden erhalten im Anschluss an die Bildungsveranstaltung ein Teilnahmezertifikat für die Fortbildung.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Freistellung und der Teilnahmegebühr sowie sonstige anfallende Kosten (gem. § 179 Abs. 4 SGB IX i. V. mit § 179 Abs. 8 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG und § 46 Abs. 6 PersVG). Die Schulung wird mit 7 Stunden für die CDMP-Weiterbildung (Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager) durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung anerkannt.
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