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Ihre VdK-Mitgliedschaft bietet Ihnen auf Wunsch auch die Möglichkeit, gemeinsam mit unserem Vertragspartner ERGO Versicherung AG, persönlich vorzusorgen. Dafür erhalten Sie als Mitglied auf diese Versicherungsverträge besondere Konditionen.
Weitere Informationen können Sie unserem Informationsblatt: Vorteilhafte Verbandsvorsorge für VdK-Mitglieder (119,87 KB, PDF-Datei) entnehmen.
Damit schon zu Lebzeiten alles geregelt ist und Angehörige finanziell entlastet bleiben, bietet die ERGO eine Sterbevorsorge an.
Wer seine Familienangehörigen vor hohen Beerdingungskosten schützen will, die beim eigenen Ableben unabwendar sein können, sollte über eine Sterbevorsorge nachdenken.
Über 70 Prozent der Unfälle passieren in der Freizeit und genau hier schützt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Geld wird schnell zum Recht des Stärkeren. Ihr gutes Recht sollte nicht an den Anwaltskosten scheitern! ERGO bietet Spezial-Rechtsschutz-Produkte an, die exklusiv für Mitglieder ausgewählter Vereine und Verbände gelten.
Informieren Sie sich auch über weitere Versicherungsangebote für VdK Mitglieder:
Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Geschäftsführung: Thomas Schärer
Amtsgericht: Stuttgart HRB 13795
Schlagworte Vorsorge | Versicherungen
VdK Service GmbH Baden-Württemberg
Verbandseigene Vorsorge
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Telefax 0711 619 56-86
versicherungsservice.bw@vdk.de
Telefon 0711 619 56-81 und 0711-619 56–84
Besuch durch den Kooperationspartner ERGO in den VdK-Ortsverbänden
Die verbandseigene Vorsorge reicht bis ins Jahr 1967 zurück. Um Sie als interessiertes Mitglied eines Ortsverbandes über die Möglichkeiten der individuellen Vorsorge im Rahmen einer VdK-Mitgliedschaft zu informieren, erfolgt die Kontaktaufnahme durch einen ERGO-Vertriebspartner, sofern Sie einer solchen Serviceleistung auf Ihrer Beitrittserklärung zugestimmt haben.
Bitte beachten Sie: ERGO stellt Ihnen als VdK-Mitglied diese Versicherungstarife ausschließlich unter der Voraussetzung vor, dass Ihr Einverständnis auf der Beitrittserklärung für diese freiwillige Serviceleistung abgegeben wurde. Eine Verpflichtung besteht hieraus für Sie nicht. Für alle geschlossenen Verträge besteht grundsätzlich eine gesetzliche Widerrufsfrist nach EU-Recht von mindestens zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungspolice ohne Angaben von Gründen.
Bei Fragen oder Informationen rund um die verbandseigene Vorsorge setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung.
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