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Mit Entschiedenheit wendet sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg gegen Pläne des Gesetzgebers, die Covid-19-bedingten finanziellen Belastungen der Krankenhäuser wegen des notwendigen massiven Ausbaus der Intensivplätze primär den gesetzlich Versicherten aufzubürden.
Krankenhäuser finanziell zu entlasten sei völlig richtig. Mit Blick auf den Entwurf des entsprechendes Gesetzes empört sich allerdings VdK-Landeschef Roland Sing: „Es kann nicht sein, dass die Privatversicherten wieder außen vor bleiben! Die vorgesehene Finanzierung der Intensivplätze alleine über den Gesundheitsfonds ist falsch und unsolidarisch!“ Dieser Fonds würde beim Ausbau der Kapazitäten mit bis zu 1,5 Milliarden Euro belastet. Die gesetzlich Krankenversicherten würden hier doppelt herangezogen. Schließlich seien sie beim Gesundheitsfonds und auch als Steuerzahler beteiligt, gibt Sing zu bedenken.
Roland Sing ruft den Gesetzgeber eindringlich dazu auf, einerseits eine solidarische Beteiligung der Privatversicherten gesetzlich festzuschreiben und andererseits auch via Bund, Länder und Kommunen die B eihilfeberechtigten zu beteiligen. „Die Nichtbeteiligung an den Kosten der Infrastruktur muss ein Ende haben!“, fordert der Vorsitzende des größten Sozialverbands im Lande.
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bü
Britta Bühler
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