Kosten bei Verfahren

    Kosten für Widerspruch und Klage

    Unabhängig durch Mitgliedsbeiträge

    Der Sozialverband VdK BW finanziert sich vor allem durch seine Mitglieder!
    Seit über 70 Jahren hilft der Sozialverband neuen und langjährigen Mitgliedern zu allen sozialrechtlichen Fragen, auch bei Widerspruchs- und Klageverfahren. Wir vertreten unsere Mitglieder gegenüber den Behörden oder vor den Sozialgerichten. Das tun wir gerne und aus Überzeugung.

    Sozialrechtsberatung – Kostenübersicht

    Die einfache Rechtsberatung in Ihrer VdK-Beratungsstelle ist grundsätzlich kostenlos und durch Ihren Mitgliedsbeitrag gedeckt. Sobald wir Sie als Sozialverband VdK BW nicht nur beraten, sondern für Sie in Widerspruchs- oder Klageverfahren aktiv werden, können weitere Kosten anfallen. Diese Kosten werden von Ihrem VdK-Juristen vorab individuell ermittelt und geprüft, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht.

    Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten.

    1. Kosten gemäß Satzung

    Für über 70 % unserer Mitglieder reduzieren sich diese Kosten aufgrund Bedürftigkeit erheblich, siehe unten unter Punkt 2.

    Widerspruch: 260 Euro
    Klage: 410 Euro
    Berufung: 485 Euro

    zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %

    2. Kosten für bedürftige Mitglieder

    Hilfebedürftigkeit nach §53 der Abgabenordnung.

    2.1 Unter einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
    Widerspruch: 60 Euro
    Klage: 99 Euro
    Berufung: 135 Euro

    2.2 Ab einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
    Widerspruch: 40 Euro
    Klage: 66 Euro
    Berufung: 90 Euro

    2.3 Ab zwei Jahren Mitgliedschaftsdauer:
    Widerspruch: 20 Euro
    Klage: 33 Euro
    Berufung: 45 Euro

    3. Fälligkeit

    Die Kosten unter Punkt 2 sind nach Aufforderung als Vorschuss von jedem Mitglied zu zahlen.

    Unsere Mitglieder machen uns stark!

    Nur mit Hilfe der Beiträge unserer Mitglieder erhalten wir die notwendige Größe, um auch an den richtigen Stellen gehört zu werden. Einerseits, um mit der Anzahl der Mitglieder Druck auf die Politik auszuüben. Andererseits, um ein möglichst hohes Beitragsaufkommen zu haben.

    Denn der Verband finanziert die Interessenvertretung seiner Mitglieder ausschließlich aus seinen Beitragseinnahmen. So tragen Sie dazu bei, dass der Sozialverband VdK als Solidargemeinschaft allen helfen kann, die Hilfe benötigen.

    Gut zu wissen

    Der VdK-Mitgliedsbeitrag ist bei der Lohn- und Einkommenssteuer abzugsfähig.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Bei Angabe einer Rechtsschutzversicherung können die Kosten durch die Sozialrechtsschutz gGmbH gegebenenfalls gegenüber dieser geltend gemacht werden.

    Als Mitglied unterstützen Sie:

    • solidarisch den Fortbestand des VdK-Sozialrechtsschutzes
    • sozialpolitische Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene
    • die vielen Projekte im sozialen Bereich, zum Beispiel für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen.

    Dabei sein
    Kleiner Beitrag, großer Gewinn: Werden auch Sie Mitglied beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg und profitieren Sie sofort von allen Vorteilen – ohne Wartezeit!

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