Kosten für Widerspruch und Klage

Seit über 70 Jahren hilft der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern im Sozialrecht. Die Rechtsberatung ist dabei grundsätzlich durch den Externer Link:Mitgliedsbeitrag gedeckt. Bei der Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann sich das ändern.

Die einfache Rechtsberatung in Ihrer VdK-Beratungsstelle ist grundsätzlich kostenlos und durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Sobald wir für Sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren aktiv werden, können jedoch weitere Kosten anfallen. Diese Kosten werden von Ihrem VdK-Juristen vorab individuell ermittelt – und es wird geprüft, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht.

Wichtig: Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten.

Kostenübersicht

1. Kosten gemäß Satzung

Für über 70 % unserer Mitglieder reduzieren sich diese Kosten aufgrund Bedürftigkeit erheblich, siehe unten unter Punkt 2.

Widerspruch: 260 Euro 
Klage: 410 Euro 
Berufung: 485 Euro

zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %

2. Kosten für bedürftige Mitglieder

Hilfebedürftigkeit nach Externer Link:§53 der Abgabenordnung.

2.1 Unter einem Jahr Mitgliedschaftsdauer: 
Widerspruch: 60 Euro
Klage: 99 Euro 
Berufung: 135 Euro

2.2 Ab einem Jahr Mitgliedschaftsdauer: 
Widerspruch: 40 Euro
Klage: 66 Euro 
Berufung: 90 Euro

2.3 Ab zwei Jahren Mitgliedschaftsdauer: 
Widerspruch: 20 Euro
Klage: 33 Euro
Berufung: 45 Euro

3. Fälligkeit

Die Kosten unter Punkt 2 sind nach Aufforderung als Vorschuss von jedem Mitglied zu zahlen.

Unabhängig durch Mitgliedsbeiträge

Unsere Mitglieder machen uns stark!

Nur mit Hilfe der Beiträge unserer Mitglieder erhalten wir die notwendige Größe, um auch an den richtigen Stellen gehört zu werden. Einerseits, um mit der Anzahl der Mitglieder Druck auf die Politik auszuüben. Andererseits, um ein möglichst hohes Beitragsaufkommen zu haben.

Denn der Sozialverband VdK finanziert die Interessenvertretung seiner Mitglieder ausschließlich aus seinen Beitragseinnahmen. So tragen Sie dazu bei, dass der Sozialverband VdK als Solidargemeinschaft allen helfen kann, die Hilfe benötigen.

Als Mitglied unterstützen Sie:

  • solidarisch den Fortbestand des VdK-Sozialrechtsschutzes
  • sozialpolitische Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene
  • die vielen Projekte im sozialen Bereich, zum Beispiel für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen.

Rechtsschutzversicherung und Absetzbarkeit

Der VdK-Mitgliedsbeitrag ist bei der Lohn- und Einkommenssteuer abzugsfähig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, teilen Sie dies bitte Ihrer VdK-Beratungsstelle mit. Die anfallenden Kosten können gegebenenfalls gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden. Prüfen Sie aber am besten vorher die Höhe der Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung – diese kann höher ausfallen als die Kosten für Widerspruch und Klage beim Sozialverband VdK.

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