30. April 2019
    VdK-Zeitung

    Antragsfrist bis Ende 2020 verlängert

    Stiftung Anerkennung und Hilfe berät in Baden-Württemberg in VdK-Trägerschaft

    Seit zwei Jahren können Menschen, die früher in Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen körperliche oder psychische Gewalterfahrungen erleben mussten, bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe Gehör finden und Entschädigungsleistungen beantragen. Außerdem soll das in solchen Einrichtungen erlittene Leid und Unrecht anerkannt und öffentlich aufgearbeitet werden.

    Dieser wichtigen Aufgabe widmet sich die Stiftung seit 2017. Und die bundesweite Stiftung Anerkennung und Hilfe arbeitet im Südwesten in Trägerschaft des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. (Die VdK-ZEITUNG berichtete mehrfach.) In der Stuttgarter VdK-Landesverbandsgeschäftsstelle stehen den betroffenen Menschen, die früher als Kinder und Jugendliche schlimme Erfahrungen gemacht haben und gedemütigt wurden, Frank Hapatzky und Jutta Wehl zur Verfügung. Betroffene können mit den beiden Diplom-Sozialarbeitern Kontakt aufnehmen und bei ihnen ihre Anträge stellen.

    Neu ist, dass die Antragsfrist um ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 2020, verlängert wurde.
    Das in den Behindertenheimen und Psychiatrie-Einrichtungen erlittene individuelle Leid umfasst vielfach nicht nur körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt, sondern oftmals auch Kinderarbeit oder Arbeit ohne angemessenen Lohn. Häufig wurden den Betroffenen zugleich eine Schul- oder eine Berufsausbildung vorenthalten. Ebenso wenig gab es eine angemessene medizinische Versorgung. Daraus resultieren nicht selten beträchtliche Folgen wie körperliche Schäden, Schlafstörungen, Depressionen, Traumata oder auch frühe Erwerbsunfähigkeit.

    Damit diese Menschen mit ihrer problematischen Lebensgeschichte abschließen können, können sie ihr Leid bei Hapatzky und Wehl schildern und etwaige Unterstützungsleistungen beantragen. Und nicht nur das: Sie können zugleich zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von dunklen Heimepochen beitragen. Vorgesehen sind einmalige pauschale Geldleistungen in Höhe von 9000 Euro oder auch einmalige Rentenersatzleistungen von bis zu 5000 Euro, wenn die Kinder und Jugendlichen früher in den Heimen unentgeltlich arbeiten mussten und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch über diese möglichen finanziellen Leistungen informieren Frank Hapatzky und Jutta Wehl.

    Anerkannt werden aber nur Unrechterfahrungen, die in Heimen der Bundesrepublik in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 gemacht wurden. Und für Leidtragende aus Baden-Württemberg, die früher in Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen der DDR untergebracht waren, ist die Zeit vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 maßgeblich.

    Dank der Fristverlängerung können Betroffene mit Wohnsitz in Baden-Württemberg jetzt noch bis zum Jahresende 2020 ihren Antrag stellen und Leistungen der Stiftung anmelden. Keine Rolle spielt, ob diese Menschen aus Baden-Württemberg in hiesigen Heimen, in Heimen in anderen Bundesländern oder in DDR-Heimen untergebracht waren.

    VdK

    Erreichbarkeit

    Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
    Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr


    Infotelefon: Montag - Donnerstag:
    0800 2 21 22 18


    weitere Informationen:
    www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

    Kontakt Baden-Württemberg:

    Zentrale: (07 11) 6 19 56-0
    Frank Hapatzky: (07 11) 6 19 56-60
    stiftung-anerkennung-hilfe-bw.hapatzky@vdk.de

    Jutta Wehl: (07 11) 6 19 56-61
    stiftung-anerkennung-hilfe-bw.wehl@vdk.de

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