Springen Sie direkt:
Der dritte Corona-Herbst beschert uns auch wieder neue Regelungen, die seit dem 1. Oktober 2022 gelten. Soweit so gut. Doch wieder einmal sind die besonders schützenswerten und zugleich besonders wehrlosen Menschen, diejenigen, die beim neuen Covid-19-Schutzgesetz die Benachteiligten sind.
Ihr Recht auf Selbstbestimmung und auf soziale Teilhabe wird massiv eingeschränkt. Und es werden Erinnerungen an die Zeit der rigorosen Pflegeheim-Kontaktbeschränkungen der ersten Corona-Monate in 2020 wach. Denn, während in Fußballstadien, in Konzerthallen, bei anderen Großveranstaltungen und selbst auf Megaevents wie Cannstatter Wasen und Münchner Oktoberfest Teilnehmende, also in der Regel wild fremde Menschen eng gedrängt in Festzelten, keine Masken tragen müssen, so gilt für Pflegeheimbewohner – außerhalb ihres Zimmers – stets die Pflicht zum ständigen Tragen von dicken FFP2-Masken. Das entbehrt nicht nur jeder Realität, das bedeutet zugleich, dass diesen Menschen das gerade auch am Lebensabend so wichtige gesellige Beisammensein, das menschliche Miteinander, massiv erschwert wird. Und für Menschen in Einrichtungen der Behinderteneingliederungshilfe führt das neue Gesetz sogar zu Tragepflichten von bis zu 16 Stunden täglich.
Das ist unzumutbar! So wird der beabsichtigte Schutz dieser Menschen in sein Gegenteil verkehrt. Und die Betroffenen können sich zumeist nicht einmal persönlich dagegen wehren. Daher müssen wir uns dafür einsetzen, dass diese Regelung revidiert wird und die Maskenpflicht hier schnellstens entfällt.
Jürgen Neumeister, Stellvertretender Landesvorsitzender
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bawue/pages/aktuelles/vdk-zeitung/kolumne/85691/kolumne_maskenpflicht_pflege":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.