17. Juni 2020
    Kolumne

    Zur Hilfe verpflichtet –
    Gasse freihalten!

    Bei Unfällen ist die Rettungsgasse lebensrettend, jede Verzögerung kann über Leben und Tod entscheiden. Die Rettungsgasse ermöglicht Polizei, Feuerwehr und medizinischem Personal schneller zum Verletzten zu gelangen und erhöht so die Überlebenschancen lebensbedrohlich Verletzter. Als gesichert gilt, dass ein um vier Minuten schnelleres Eintreffen der Rettungskräfte die Überlebenschance um bis zu 40 Prozent erhöht. Und: Überlebenswichtig sind die Erste-Hilfe-Maßnahmen der Laienhelfer am Unfallort.

    Entscheidend für den Erfolg aller Hilfen sind also eine schnelle Meldung des Unfalls, ein möglichst reibungsloser Ablauf und die qualifizierte Durchführung der medizinischen Versorgungsmaßnahmen. Von leichten Schädigungen bis hin zu lebensbedrohlichen Verletzungen reicht die Bandbreite der meisten Unfallfolgen. Mehrere Verletzungen erschweren die Hilfemaßnahmen – insbesondere dann, wenn eine Verletzung oder die Kombination mehrerer Verletzungen lebensbedrohlich sind.

    Die Notfallmedizin befasst sich als Teilgebiet der Medizin mit der Erkennung und Behandlung medizinischer Notfälle. Sie hilft Patienten in akut lebensbedrohlichen Zuständen nach Unfall oder Erkrankung. Das medizinische Fachpersonal verfügt über diese Qualifikationen. Nach seinem Eintreffen am Unfallort leitet es die weiteren Maßnahmen zur Aufhebung der Schmerzen, und zur Sicherung der lebenswichtigen Körperfunktionen (Herztätigkeit, Atmung, Medikamenten- und Volumengabe) ein. Akut lebensbedrohende Verletzungen werden zuerst behandelt. Erst nach der Stabilisierung des Verletzten werden die anderen Verletzungen am Unfallort oder im Rettungswagen versorgt. Danach erfolgt der Transport ins Krankenhaus. Eine lückenlose Rettungskette verbessert die Überlebenschance und vermeidet Spätfolgen. Es zählt jede Sekunde.

    Stv. Landesvorsitzender Uwe Würthenberger

    UW

    Schlagworte Notfall | Rettungsgasse | Erste Hilfe | Kolumne | Unfall | Notfallmedizin | Krankenhaus

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