2. September 2019

    Kolumne: Sich wehren lautet die Devise

    In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Ansprüche für Versicherte gesetzlich verankert, trotzdem kommen Patienten oft nicht zu ihrem Recht. Gründe sind fehlendes Wissen oder die Ablehnung der Anträge. Gerade Kassen lehnen berechtigte Leistungen oft telefonisch oder mit einfachem Schreiben ab. Dabei haben Patienten stets das Recht auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und: Mit dessen ablehnenden Inhalt darf sich keiner abfinden!

    Justicia
    Der VdK fordert: Die Regeln für alle Versicherten und Hausärzte müssen gleich sein! | © Pixabay.com

    Es gibt viele Leistungen, bei denen von den Kassen rechtlich nicht gedeckte Verfahren toleriert werden – vor allem bei der Hilfsmittelversorgung. So verlangen Lieferanten oft bei Hörgeräten, Rollstühlen, Pflegehilfsmitteln nicht gerechtfertigte Zuzahlungen. Dasselbe gilt für Zahnersatz. Die Kassen sind verpflichtet, die Versichertenrechte wahrzunehmen, denn es kann um Tausende Euro gehen. Gleiches gilt bei der Reha-Bewilligung: Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern, keine Ablehnung hinnehmen und beachten, dass der VdK seine Mitglieder erfolgreich vertritt!

    Wichtig bei ambulanter medizinischer Versorgung ist, dass sich Versicherte bei ihrer Kasse informieren. Denn es gibt Hausarztverträge, die aber nur für weniger als die Hälfte gelten. Zentrale Frage: Warum werden Versicherte in zwei Versorgungsklassen (mit/ohne Hausarztvertrag) eingeteilt? Denn es darf nur eine qualifizierte hausärztliche Versorgung für alle Versicherten geben. Die Regeln für alle Versicherten und Hausärzte müssen gleich sein! Eine Differenzierung der Versicherten bei der qualifizierten ambulanten Versorgung ist aus VdK-Sicht abzulehnen!

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