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Die Teilhabe am Arbeitsleben ist in Deutschland und weiteren Industriegesellschaften sehr wichtig. Viele Zeitgenossen definieren sich über ihre Arbeit. Daher nagt es bei vielen am Selbstbewusstsein, wenn sie krankheits- oder behinderungsbedingt vorzeitig aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden müssen. Schlimm wird es, wenn die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) mit Armut verbunden ist. Diese Entwicklung ist insbesondere seit der Rentenreform von 2001 festzustellen. Erwerbsgemindert zu sein gilt denn auch als eines der zentralen Armutsrisiken hierzulande.
Rund 40 Prozent der Menschen, die in Haushalten von Erwerbsminderungsrentnern leben, sind armutsgefährdet. Die durchschnittliche monatliche EM-Rente liegt nur bei rund 870 Euro vor Steuern. Das besonders Tragische dabei: Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist, kann sich häufig nicht mehr aus eigener Kraft aus der Armut befreien.
Der Sozialverband VdK mahnt daher seit Langem Reformen bei der Erwerbsminderungsrente an. Insbesondere verlangt der VdK, dass sich die Situation der EM-Bestandsrentner ändert, die seit Jahren von Verbesserungen wie der Verlängerung der Zurechnungszeit ausgenommen sind. Im März 2022 richtete ein breites Bündnis aus Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften an den Gesetzgeber den Appell, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Mittlerweile tut sich etwas. Die VdK-Zeitung sprach darüber mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Martin Rosemann. Der Abgeordnete aus Tübingen ist Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Der 45-Jährige ist auch VdK-Mitglied.
VdK-Zeitung: Herr Dr. Rosemann, von welchen Verbesserungen können Menschen, die erstmals eine Erwerbsminderungsrente beantragen, dank der Reformen von 2014 und 2019 für neue EM-Rentner profitieren?
MdB Dr. Rosemann: Lassen Sie mich ein bisschen weiter ausholen. Das ist wichtig, um die Entwicklungen zu verstehen. Die ursprüngliche, damals noch Erwerbsunfähigkeitsrente genannte Leistung wurde mit der Rentenreform 2001 abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Zugangsvoraussetzungen für die damals neue Erwerbsminderungsrente wurden verschärft. Zudem wurden Abschläge bei der EM-Rente eingeführt. Menschen, die noch die „alte“ Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, hatten es somit finanziell deutlich besser als die „neuen“ Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Wir haben in mehreren Anläufen versucht dies zu korrigieren und die Lage der neuen EM-Rentner zu verbessern. Dafür haben wir 2014 und 2019 einige Anpassungen vorgenommen:
2014 haben wir in der Großen Koalition zunächst dafür gesorgt, dass die Durchschnittsverdienste der letzten vier Jahre der Erwerbstätigkeit den Wert der Rente nicht mindern (Günstigerprüfung). Also: Wer durch eine einsetzende Krankheit oder Arbeitslosigkeit schon in den Jahren kurz vor dem Renteneintritt schlechter verdient hat als zuvor, sollte deswegen keine geringere Rente bekommen. Vor allem aber haben wir die Zurechnungszeiten stufenweise erhöht: Von ursprünglich 60 auf 62 Jahre. Das bedeutet, dass EM-Rentnerinnen und Rentner nun so gestellt wurden, als hätten sie zwei Jahre länger gearbeitet und eingezahlt. 2019 wurde diese Zeit erneut angehoben, nämlich auf die jeweils aktuelle Regelaltersgrenze für den Renteneintritt. Diese Verbesserungen haben dazu beigetragen, dass der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag der Renten wegen Erwerbsminderung von rund 628 Euro im Rentenzugang 2014 auf rund 882 Euro im Rentenzugang 2020 gestiegen ist.
VdK-Zeitung: Warum sind die sogenannten Bestandsrentner von diesen Reformen bislang ausgenommen?
MdB Dr. Rosemann: Zum einen hat man sich bei diesen Reformen an den Grundsatz gehalten, dass Verbesserungen bei Rentenleistungen immer nur für die Zukunft gelten sollten. Zum anderen wurde darauf hingewiesen, dass eine Einbeziehung des Bestands mit einem enormen Aufwand für die Rentenversicherung verbunden wäre. Schließlich hat unser damaliger Koalitionspartner CDU/CSU immer auf die damit verbundenen Kosten für die Rentenversicherung verwiesen. Ich kann aber sagen, dass uns als SPD und mich persönlich diese Benachteiligung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern im Bestand immer beschäftigt hat und wir sehr lange nach einer Lösung gesucht haben, um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen. Zu kaum einem Thema habe ich übrigens so viel Post von Bürgerinnen und Bürgern bekommen.
VdK-Zeitung: Die lange geforderte Beseitigung dieser Ungerechtigkeit fand auch Eingang in den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Wie ist die aktuelle parlamentarische Entwicklung?
MdB Dr. Rosemann: Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, dieses Thema im Koalitionsvertrag zu verankern. Noch mehr freut mich, dass wir bereits im ersten Jahr der neuen Regierung ein neues Gesetz dazu beschließen konnten. Im Juni haben wir die Erhöhungen der Erwerbsminderungsrenten im Bestand im Bundestag beschlossen.
VdK-Zeitung: Welche Verbesserungen für die Bestandsrentnerinnen und -rentner sind jetzt ganz konkret vorgesehen? Wie wird sich diese Reform im Geldbeutel bemerkbar machen?
MdB Dr. Rosemann: Es kommt zunächst einmal darauf an, seit wann jemand Erwerbsminderungsrente bezieht: Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in EM-Rente gegangen ist und daher gar nicht von der Erhöhung der Zurechnungszeiten profitiert hat, erhält pauschal 7,5 Prozent mehr Rente. Für diejenigen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmalig EM-Rente bezogen haben, gilt eine pauschale Erhöhung von 4,5 Prozent. Diese Zuschläge werden ab Juli 2024 gezahlt. Durch diese Lösung der pauschalen Zuschläge konnte eine für die Rentenversicherung umsetzbare Lösung für den Rentenbestand gefunden werden.
VdK-Zeitung: Statt einem Zuschlag von 7,5 beziehungsweise 4,5 Prozent für Menschen, die zwischen 2014 und 2019 in EM-Rente gegangen sind, verlangt der VdK einen Aufschlag von 15 bzw. 9 Prozent, um diese Personenkreise bei der Zurechnungszeit auch tatsächlich 1:1 gleichzustellen. Wie ist Ihre Position? Und welche Chancen auf Realisierung bestehen?
MdB Dr. Rosemann: Durch die jetzt gefundene Regelung wird die Gerechtigkeitslücke etwa zur Hälfte geschlossen. Es ist völlig klar, dass der VdK auf eine vollständige Schließung der Lücke drängt. Das wäre auch mir lieber. In einer Koalition muss man aber Kompromisse machen. Vor allem nach der Vorgeschichte betrachte ich es als großen Fortschritt, dass wir hier zu Verbesserungen kommen. Das kostet immerhin in den kommenden Jahren 2,6 Milliarden Euro pro Jahr.
VdK-Zeitung: Warum sollen die Reformen erst ab Juli 2024 greifen? Dies ist aus VdK-Sicht viel zu spät.
MdB Dr. Rosemann: Um die Zuschläge für alle drei Millionen von dieser Reform betroffenen Rentnerinnen und Rentner auszahlen zu können, braucht die Rentenversicherung einen gewaltigen Vorlauf. Die Rentenversicherung hat daher zunächst erklärt, dass eine reibungslose Auszahlung erst ab Juli 2024 möglich ist. Die SPD hat in den Verhandlungen auf einen früheren Auszahlungstermin gedrängt. Daraufhin hat die Rentenversicherung eine Auszahlung ab Anfang 2024 in Aussicht gestellt, allerdings um den Preis, dass es an anderen Stellen zu Problemen kommt. [...]
VdK-Zeitung: Seit Langem fordert der VdK auch, die lebenslangen Abschläge auf die EM-Rente von bis zu 10,8 Prozent zu streichen. Denn kranke Rentner werden dadurch so gestellt, als würden sie freiwillig früher aufhören. Von Freiwilligkeit kann hier aber gerade keine Rede sein. Und diese Abschläge erhöhen das Armutsrisiko der EM-Rentner. Welche Chancen bestehen, diese systemwidrigen Abschläge abzuschaffen?
MdB Dr. Rosemann: Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass die Abschläge bei EM-Renten auf 10,8 Prozent beschränkt sind. Für vorgezogene Altersrenten gilt das nicht. Richtig ist natürlich, dass der Übergang in eine Erwerbsminderungsrente immer unfreiwillig erfolgt. Allerdings gibt es auch unfreiwillige Übergänge in eine vorgezogene Altersrente aufgrund einer schlechten Arbeitsmarktlage.
Ich denke, dass wir durch die verlängerten Zurechnungszeiten einen guten Ausgleich für die Abschläge geschaffen haben. Trotzdem plädiere ich dafür, sich die Regelungen zur EM-Rente mit einer Expertenkommission noch einmal grundsätzlich anzuschauen. Zudem ist es mir wichtig, dass Beschäftigte möglichst gesund und fit das Rentenalter erreichen können. Daher gilt es vor allem aber durch bessere Prävention und Reha sowie durch gesunde Arbeit zu verhindern, dass Beschäftigte überhaupt in die Lage kommen, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden zu müssen, arbeitslos zu werden oder Erwerbsminderungsrente beziehen zu müssen. Da haben wir in den letzten Jahren schon viel erreicht. Weitere Anstrengungen nach dem Prinzip „Prävention vor Reha vor Rente“ sind ein Schwerpunkt der Ampel-Koalition.
Schlagworte EM-Rente | Interview | Erwerbsminderungsrente | Armut
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Britta Bühler
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
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Rebecca Schwarz
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
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