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Ursprünglich sah das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, dass Ärzte und Ärztinnen die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ihrer Patienten bereits ab dem 1. Januar 2021 nur noch elektronisch an deren Krankenkassen übermitteln sollten. Dieser Termin wird nun aber in den Herbst verschoben.
Hintergrund ist, dass die notwendige Technik nicht rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und alle Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden konnte. Deswegen verzögert sich die Einführung der elktronischen AU-Bescheinigung auf den 1. Oktober 2021. Ab dann ist die e-AU für alle Praxen Pflicht und Versicherte müssen die Durchschrift des „Gelben Scheins" nicht mehr selbst an ihre Krankenkasse senden.
Auch der Start des Versands der elektronischen AU-Bescheinigung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber war ursprünglich früher, nämlich schon für den 1. Januar 2022 vorgesehen gewesen. Er musste ebenfalls wegen technikbedingter Verzögerungen verschoben werden. Der Start dieses neuen elektronischen Verfahrens ist nun für den 1. Juli 2022 vorgesehen.
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Schlagworte AU | Krankenkasse | TSVG | AU-Bescheinigung
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