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Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes vom März 2023 wurden die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blut- oder Plasmaspende aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte sollen individuell beurteilen, ob eine Spende möglich ist.
Je nach Region durften Erstspender bis zur Gesetzesänderung im Frühjahr nur etwa 65 Jahre alt sein. Für Wiederholungsspender galt meist eine Altersgrenze zwischen 70 und 75 Jahren. Das Alter soll fortan keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist die individuelle Spendetauglichkeit. Auch dürfen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Für eine solche Diskriminierung gibt es keinen wissenschaftlichen Grund. Allerdings bleibt eine Rückstellung von Spendern wegen des "individuellen Sexualverhaltens" im Rahmen der Risikobewertung weiterhin möglich.
Die Bundesärztekammer soll nun bis zum 1. Oktober 2023 die Spenderauswahlkriterien in der sogenannten Richtlinie Hämotherapie überarbeiten. Diese regelt auf der Grundlage des Transfusionsgesetzes unter anderem die Kriterien, aufgrund derer Menschen entweder ganz von der Blutspende ausgeschlossen werden dürfen oder eben erst nach einer Wartefrist Blut spenden können.
B. Bühler
Schlagworte Blutspende
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