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Kinder zu erziehen kostet Zeit – oft auch Arbeitszeit. Die gesetzliche Rentenversicherung gleicht einige Nachteile wieder aus, denn die Zeiten der Kindererziehung bekommen Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet. Was dahinter steckt und wie man die Anrechnung beantragt, darüber informierte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg unlängst die Medien.
„Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben – die sogenannten Kindererziehungszeiten. Hierbei handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten, die sich später unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken.“ Und jedes Jahr dieser Kindererziehungszeit erhöht die monatliche Bruttorente aktuell um 36,02 Euro (West) beziehungsweise um 35,52 Euro in den ostdeutschen Bundesländern.
Was viele nicht wissen: Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. In Kombination mit anderen Zeiten können sie sich positiv auswirken. Vorrangig dienten diese Berücksichtigungszeiten dazu, eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen, so die Deutsche Rentenversicherung.
„Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert“, stellt der gesetzliche Rentenversicherungsträger immer wieder klar. Im Rahmen einer Kontenklärung gehe das jedoch kinderleicht. Denn: Den Antrag können Eltern online bequem von zu Hause über den eService der DRV unter www.eservice-drv.de stellen. „Auch gemeinsame Erklärungen können dort abgeben werden“, betont die DRV und verweist wegen weiterer Informationen auf ihre Broschüre „Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente“. Sie kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder kostenlos unter der Telefonnummer (07 21) 825-23 888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv-bw.de bestellt werden.
B. Bühler
Schlagworte Kinder | Kindererziehung | Rente | Rentenversicherung
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