21. Dezember 2022
    VdK-ZEITUNG

    Sozialrecht: Neue Regelungen zum Jahreswechsel 2023

    Zum 1. Januar 2023 treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen im Sozialrecht in Kraft: Vom Kindergeld über Midijobs, Krankenversicherungsbeiträge bis hin zum Wohn- und Bürgergeld – hier erfahren Sie, was sich im neuen Jahr für gesetzlich Versicherte sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert!

    Richterhammer mit 4 Holzbloecken mit den zahlen 2023
    © iStock.com/hudiemm

    Neues Jahr, neue Regelungen:

    Bürgergeld

    Das neue Bürgergeld soll ab Januar das Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV bekannt) ersetzen. Die Umsetzung ist in zwei Stufen geplant: Zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.

    Die neuen Regelsätze werden direkt im Januar an Betroffene ausgezahlt. Die Auszahlung findet wie bisher immer am ersten Werktag eines jeden Monats statt. Erstmals also am 2. Januar 2023.

    Die neuen Regelsätze im Überblick:

    • Alleinstehende: 502 Euro
    • Volljährige Partner: 451 Euro
    • Volljährige bis zum 25. Lebensjahr: 402 Euro
    • Kinder im Alter von 15-18 Jahren: 420 Euro
    • Kinder im Alter von 6-13 Jahren: 348 Euro
    • Kinder bis 5 Jahre: 318 Euro

    Dr. Silvan Siefert, unser VdK-Experte für Sozialpolitik und Sozialrecht, erklärt im Gespräch mit Moderatorin Nina Foto, welche Änderungen mit der Einführung des Bürgergeldes einhergehen. Jetzt das ganze Video ansehen!

    Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei den gesetzlichen Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitgeber müssen die Daten ihrer Mitarbeitenden somit aktiv abrufen.

    Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt das Vorlegen der AU-Bescheinigung. Sie müssen jedoch weiterhin ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähig aktiv melden und diese ärztlich feststellen lassen.

    Die ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit bleibt als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel vorerst erhalten.

    Gaspreisbremse

    Eine Gaspreisbremse soll zum 1. März, rückwirkend zum 1. Februar, kommen.

    Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten Gas zum gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Der Preis für Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

    Hier gilt ein Grundkontingent von 80 Prozent des Gesamtverbrauchs. Maßgeblich hierfür ist in der Regel die Verbrauchsmenge des Vorjahres.

    Kindergeld

    Familien in Deutschland können sich auf mehr Kindergeld einstellen:

    Die staatliche Unterstützung wird einheitlich für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Bisher beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind gab es bislang 225 Euro, ab dem vierten Kind 250 Euro.

    Die Erhöhung soll zum 1. Januar 2023 erfolgen.

    Kinderkrankengeld

    Das erweiterte Kinderkrankengeld wird auch für das gesamte Jahr 2023 verlängert: Gesetzlich versicherte Eltern können je Kind für 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern beläuft sich der Anspruch auf insgesamt maximal 65 Tage.

    Alleinerziehende können maximal 60 Arbeitstage pro Kind geltend machen und bei mehreren Kindern insgesamt maximal 130 Tage.

    Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.

    Krankenkasse: Zusatzbeitragssatz

    In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt der Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent auf durchschnittlich 1,6 Prozent. Jedoch legt jede Krankenkasse die Höhe des Zusatzbeitrags individuell fest: Er liegt somit zwischen 0,35 und 2,5 Prozent.

    Mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar 2023 bis zu 16,2 Prozent vom Bruttolohn für ihre Krankenversicherung.

    Dazu wurde die Informationspflicht der Krankenkassen ausgesetzt: Sie müssen bis Ende Juni 2023 die Versicherten nicht über die erhöhten Beiträge informieren.

    Ein Wechsel kann sich lohnen: Im VdK-Podcast „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg“ erklärt unsere VdK-Patientenberatung, welche Dinge Sie bei einem Wechsel beachten sollten und wie Sie die richtige Krankenkasse für Ihre Bedürfnisse finden.

    Midijobs

    Als Maßnahme im Dritten Entlastungspaket ist die Verdienstobergrenze für die sogenannten Midijobs angehoben worden. Bei Verdiensten von bis zu 2.000 Euro monatlich bezahlen Beschäftigte verminderte Sozialversicherungsbeiträge. Bisher betraf diese Regelung Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit monatlichen Gehältern von bis zu 1600 Euro.

    Durch die niedrigeren Sozialversicherungsbeiträge will der Bund die Midijobber angesichts der hohen Preissteigerungen bei den Energiekosten entlasten.

    Rente: Hinzuverdienstgrenzen

    Die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentnerinnen und –rentner entfallen ersatzlos. Für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner gilt eine Grenze von 17.823,75 Euro (West) bzw. 17.272,50 Euro (Ost) im Jahr.

    Bei einer Tätigkeit bei gleichzeitigem Bezug einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente muss entsprechend dem Leistungsvermögen die tägliche Arbeitszeit von drei oder sechs Stunden eingehalten werden.

    Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Hinterbliebenenrente bleibt bestehen.

    Strompreisbremse

    Ab dem 1. März (rückwirkend zum 1. Januar) tritt eine Strompreisbremse in Kraft. Verbraucher zahlen für Strom maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose. Maßgeblich hierfür ist in der Regel die Verbrauchsmenge des Vorjahres.

    Wohngeld

    Mehr Haushalte sollen ab dem neuen Jahr durch einen staatlichen Mietzuschuss entlastet werden. Auf das reformierte Wohngeld sollen rund zwei Millionen Haushalte Anspruch erhalten. Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes.

    Berechtigte Haushalte sollen somit künftig im Durchschnitt rund 370 Euro monatlich bekommen.

    Ob Sie Wohngeld erhalten, können Sie mit dem offiziellen Wohngeldrechner herausfinden.

    49-Euro-Ticket

    Das Deutschlandticke oder auch 49-Euro-Ticket soll digital und als Plastikkarte zur Verfügung stehen. Es soll bundesweit in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs gelten.

    Das Deutschlandticket wird jeweils für einen Monat gültig im monatlich kündbaren Abo erhältlich sein. Fahrräder dürfen nicht kostenlos mitfahren.

    Der Start des 49-Euro-Tickets ist für den 1. April oder 1. Mai vorgesehen.

    Schwarz / J. Frediani

    Schlagworte Sozialrecht | Krankenkasse | Krankenversicherung | Rente | Bürgergeld | Wohngeld | Deutschlandticket | Kindergeld | Kinderkrankengeld | Gaspreisbremse | Strompreisbremse | Energiepreisbremse | Zusatzbeitrag

    Beratungsfall des Monats

    Mann im Wohnzimmer mit Krücken und Halskrause
    © iStock

    In jeder Ausgabe der VdK-Zeitung veröffentlichen wir einen Beratungsfall der VdK-Patientenberatung. Lesen Sie hier, was die Anrufenden bewegt.

    VdK-Zeitung (Redaktion)

    Britta Bühler
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    E-Mail: b.buehler@vdk.de

    Pressekontakt

    Rebecca Schwarz
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Telefon: 00761 504 49-24
    E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de

    VdK-Zeitung zum Hören

    Einfach anrufen und abhören

    Die VdK-Zeitung gibt es als Hörzeitung. So können auch blinde und sehbehinderte Menschen unser informatives Angebot nutzen.

    Zum Festnetztarif direkt ins Ohr:

    VdK-Zeitung Nordbaden 0711 268 983-55
    VdK-Zeitung Nordwürttemberg 0711 268 983-66
    VdK-Zeitung Südbaden 0711 268 983-77
    VdK-Zeitung Südwürttemberg 0711 268 983-88

    Die aktuelle Ausgabe wird komplett vorgelesen. Durch einfachen Tastendruck könne Sie von einem Artikel zum nächsten springen oder vorherige Artikel aufrufen.

    Soziale Netzwerke

    Aktuelle Themen im Netz: Als moderner Sozialverband nutzen wir auch die sozialen Medien. Das volle Programm zum Reinklicken, Streamen und Herunterladen gibt es auf Facebook, Twitter, YouTube und Instagram.

    Freundlich unterwegs
    Auf unseren Facebook- und Instagram Fanseiten des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e.V. halten wir unsere Nutzerinnen und Nutzer mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden. Damit sich jeder auf unseren Fanseiten willkommen fühlt, bitten wir Sie, unsere Netiquette zu beachten.

    Dabei sein
    Gruppe von Menschen bilden ein Herz
    Kleiner Beitrag, großer Gewinn: Werden Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg und profitieren Sie sofort von allen Vorteilen – ohne Wartezeit!

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.