1. Dezember 2022
    VdK-ZEITUNG

    DRV: Riester-Zulage noch bis Jahresende sichern

    Wer die staatliche Riester-Zulage für 2020 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende 2022 über den Anbieter seines Riester-Vertrags beantragen. Darauf wies dieser Tage die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) hin. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhalte man bei seinem Vertragsanbieter.

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    © Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

    Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann dort auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage wird dann automatisch von Jahr zu Jahr direkt durch den Anbieter gestellt.

    „Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden“, rät die DRV und betont: „Ändern sich das Gehalt oder die persönlichen Lebensverhältnisse, durch eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder auch dem Kindergeldwegfall, müssen die Angaben im Antrag und gegebenenfalls auch die Eigenbeiträge zur Riester-Rente angepasst werden.“

    Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2020 beträgt 175 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich je Kind gezahlt. Einen sogenannten Berufseinsteigerbonus von zusätzlich einmalig 200 Euro erhalten alle Personen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bonus wird gezahlt, damit bereits junge Menschen frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen.

    Intensivgespräche

    Mehr Informationen nicht nur zur gesetzlichen Rente, sondern auch zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge, erhalten Interessierte in den Servicezentren für Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. An 19 Standorten landesweit gibt es dort produkt- und anbieterneutrale individuelle Intensivgespräche zur Altersvorsorge. Adressen der Servicezentren für Altersvorsorge finden sich unter www.prosa-bw.de.

    Bühler

    Schlagworte Rentenversicherung | Riester | Rente

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    Mann im Wohnzimmer mit Krücken und Halskrause
    © iStock

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    Britta Bühler
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
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    Rebecca Schwarz
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Telefon: 00761 504 49-24
    E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de

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