Springen Sie direkt:
Wer die staatliche Riester-Zulage für 2020 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende 2022 über den Anbieter seines Riester-Vertrags beantragen. Darauf wies dieser Tage die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) hin. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhalte man bei seinem Vertragsanbieter.
Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann dort auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage wird dann automatisch von Jahr zu Jahr direkt durch den Anbieter gestellt.
„Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden“, rät die DRV und betont: „Ändern sich das Gehalt oder die persönlichen Lebensverhältnisse, durch eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder auch dem Kindergeldwegfall, müssen die Angaben im Antrag und gegebenenfalls auch die Eigenbeiträge zur Riester-Rente angepasst werden.“
Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2020 beträgt 175 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich je Kind gezahlt. Einen sogenannten Berufseinsteigerbonus von zusätzlich einmalig 200 Euro erhalten alle Personen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bonus wird gezahlt, damit bereits junge Menschen frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen.
Mehr Informationen nicht nur zur gesetzlichen Rente, sondern auch zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge, erhalten Interessierte in den Servicezentren für Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. An 19 Standorten landesweit gibt es dort produkt- und anbieterneutrale individuelle Intensivgespräche zur Altersvorsorge. Adressen der Servicezentren für Altersvorsorge finden sich unter www.prosa-bw.de.
Bühler
Schlagworte Rentenversicherung | Riester | Rente
In jeder Ausgabe der VdK-Zeitung veröffentlichen wir einen Beratungsfall der VdK-Patientenberatung. Lesen Sie hier, was die Anrufenden bewegt.
Britta Bühler
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
E-Mail: b.buehler@vdk.de
Rebecca Schwarz
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 00761 504 49-24
E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de
Die VdK-Zeitung gibt es als Hörzeitung. So können auch blinde und sehbehinderte Menschen unser informatives Angebot nutzen.
Zum Festnetztarif direkt ins Ohr:
VdK-Zeitung Nordbaden 0711 268 983-55
VdK-Zeitung Nordwürttemberg 0711 268 983-66
VdK-Zeitung Südbaden 0711 268 983-77
VdK-Zeitung Südwürttemberg 0711 268 983-88
Die aktuelle Ausgabe wird komplett vorgelesen. Durch einfachen Tastendruck könne Sie von einem Artikel zum nächsten springen oder vorherige Artikel aufrufen.
Aktuelle Themen im Netz: Als moderner Sozialverband nutzen wir auch die sozialen Medien. Das volle Programm zum Reinklicken, Streamen und Herunterladen gibt es auf Facebook, Twitter, YouTube und Instagram.
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bawue/pages/aktuelles/vdk-zeitung/85817/drv_riester-zulage_bis_jahresende_sichern":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.