1. September 2022
    VdK-ZEITUNG

    DRV-Tipp für Schulabgänger: Ausbildungsplatzsuche melden!

    „Alle, die mit der Schule fertig sind und noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter melden, dass sie eine Lehrstelle suchen.“ Diesen wichtigen Tipp gibt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) den Schulabgängern.

    Auf diesem Weg lassen sich Lücken im Versicherungsverlauf vermeiden. Außerdem entstehen keine Nachteile bei der späteren Rente. Die DRV betont außerdem: „Auch ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.“

    Angerechnet würde diese Zeit aber nur, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich als Ausbildungssuchende melden und die Zeit mindestens einen Kalendermonat andauert. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

    B. Bühler

    Schlagworte Rente | Jobcenter | Arbeitslos

    Beratungsfall des Monats

    Mann im Wohnzimmer mit Krücken und Halskrause
    © iStock

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