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Seit dem 1. Juni 2022 ist es nicht mehr möglich, sich eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung telefonisch zu besorgen. Dies war zuvor wegen der Corona-Pandemie machbar gewesen. Patientinnen und Patienten müssen nun wieder die Arztpraxis aufsuchen – oder die Videosprechstunde nutzen, falls die Praxis eine solche anbietet.
Voraussetzung ist hier, dass zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist. Für neue Patientinnen und Patienten kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde für bis zu drei Kalendertagen bescheinigen, für bereits in der Praxis bekannte Patienten für bis zu sieben Kalendertagen.
Eine Folgekrankschreibung in einer Videosprechstunde ist nur dann zulässig, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde.
Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg finden Sie über die erweiterte Suche Ärztinnen und Ärzte, die eine Videosprechstunde anbieten. Gehen Sie hierfür zur erweiterten Suche und wählen Sie „Sonstige Praxismerkmale“ aus.
Alternativ können Sie auch das MedCall-Patiententelefon unter der Nummer 0711 787 539-66 zur Suche nutzen. Diese ist telefonisch von Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Schlagworte Krankschreibung | AU
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Rebecca Schwarz
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 00761 504 49-24
E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de
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