1. Mai 2022
    VdK-ZEITUNG

    „Die Alternative zur Hinterbliebenenrente“
    DRV informiert über Rentensplitting

    Häufig sind in der Ehezeit erworbene Rentenansprüche von Frauen und Männern unterschiedlich hoch. Was viele nicht wissen: Durch das Rentensplitting können Ehepaare diese Anwartschaften partnerschaftlich teilen und sich eine einkommensunabhängige Alternative zur Witwen- oder Witwerrente schaffen. Außerdem soll damit die eigenständige Alterssicherung von Frauen verbessert werden. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg kürzlich mit. Beim Rentensplitting werden die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt und beide so gestellt, als hätten sie während der Ehe gleich hohe Beiträge in die Rentenkasse gezahlt.

    Und so geht es:

    Der Partner mit den höheren Rentenanwartschaften gibt einen Teil seiner Ansprüche an den anderen Partner ab. Für das Splitting können sich Eheleute entscheiden, bei denen jeder mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat. Bedingung ist ferner, dass die Ehe entweder nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Die Splittingzeit beginnt jeweils mit dem Monat der Eheschließung und endet spätestens im Rentenalter oder wenn der Tod eines Ehepartners eintritt. Eine gemeinsame Erklärung beider Eheleute gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist notwendig, um das Splitting herbeizuführen. Da das Versicherungsleben beider Eheleute abgeschlossen sein muss, kann die Erklärung frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt abgegeben werden, an dem beide Partner die Regelaltersgrenze erreichen und Anspruch auf eine Altersvollrente haben. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod eines Ehepartners kann sich der Hinterbliebene auch noch allein für das Splitting und damit gegen eine Witwen- oder Witwerrente entscheiden. Ein Rentensplitting ist für alle Beteiligten verbindlich. Die Regelungen zum Splitting gelten sinngemäß auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Mehr Informationen zu dieser wichtigen, vielfach aber wenig bekannten Thematik, enthält die kostenlose Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“. Sie kann von der Internetseite heruntergeladen oder als Papierversion per E-Mail: presse@drv-bw.de oder telefonisch (07 21) 825-23 888 bestellt werden.

    Beratungsfall des Monats

    Mann im Wohnzimmer mit Krücken und Halskrause
    © iStock

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    E-Mail: b.buehler@vdk.de

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    Rebecca Schwarz
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Telefon: 00761 504 49-24
    E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de

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