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Seit 1. Januar 2022 wirkt Peter Niedergesäss im neu gestalteten Medizinischen Dienst Baden-Württemberg als Ombudsperson. Dieses neue Amt wurde im Zuge der MDK-Reform geschaffen, damit Versicherte die Möglichkeit bekommen, sich vertraulich an eine unabhängige Person zu wenden, wenn sie Beschwerden über die MD-Tätigkeit vorbringen wollen. Auch sollen die Ombudsstellen für noch mehr Transparenz sorgen, sowie die MD-Unabhängigkeit weiter stärken.
Zur Erinnerung: MD – Medizinischer Dienst
MD ist die Abkürzung für „Medizinischer Dienst“. Er arbeitet als neutraler und unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und wird bei medizinischen Fragen zu Rate gezogen. Die Ärzte des MD (früher MDK) sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie dürfen nicht in die ärztliche Behandlung eingreifen. Der MD wird aktiv, wenn es beispielsweise um die Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit geht, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird, wenn Beschäftigte längere Zeit arbeitsunfähig sind, wenn eine Reha ansteht oder auch wenn ein spezielles Hilfsmittel eingesetzt werden soll.
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg bestellte nun Peter Niedergesäss für die Dauer von drei Jahren als unabhängige Ombudsperson. Niedergesäss ist nur den rechtlichen Vorgaben und seinem Gewissen unterworfen. Außerdem ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die VdK-Redaktion sprach mit Peter Niedergesäss, der unlängst die Stuttgarter Landesverbandsgeschäftsstelle besuchte und dort unter anderem den MD-Verwaltungsrat und VdK-Vorstandsmann Wolfgang Latendorf traf:
Welche Rolle üben Sie als Ombudsperson aus?
Ich bin eine unabhängige Ansprechperson für Patientinnen und Patienten, auch für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Baden-Württemberg, die von den gutachterlichen Stellungnahmen des Medizinischen Dienstes hierzulande betroffen sind. Das können Entscheidungen der gesetzlichen Krankenkassen, beispielsweise über Rehamaßnahmen, über spezielle Hilfsmittel oder auch über langen Krankengeldbezug sein. Bei pflegebedürftigen Menschen sind von den MD-Gutachten insbesondere die Entscheidungen der Pflegekassen über die Festlegung des Pflegegrads tangiert. Die Qualität einer Pflegeeinrichtung kann Bestandteil meiner Tätigkeit werden, indem ich durch die Vermittlung zwischen den verschiedenen Akteuren in einer Pflegeeinrichtung die Qualität zu verbessern suche.
Wie sehen Sie Ihre Rolle im Medizin- und Pflegebetrieb des Landes BW?
Da ich völlig unabhängig und nicht weisungsgebunden bin, kann ich die gutachterliche Arbeit des MD Baden-Württemberg kritisch beleuchten. Ich kann, sofern nötig, auch den Finger in manche Wunde legen. So kann ich aktiv dazu beitragen, dass Lösungen angegangen und Probleme beseitigt werden. Vor allem will ich die Aufgaben nicht von einer rein juristischen oder einer rein medizinischen oder pflegewissenschaftlichen Warte aus angehen. Vielmehr geht es mir darum, mir die Sachlage mit unabhängigem, unverstelltem Blick anzuschauen und dann mit einem gesunden Menschenverstand zu beurteilen. Aus meiner Sicht werden durch die Ombudsperson die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt.
Welche ganz konkreten Aufgaben stehen schon heute fest?
Einmal im Jahr werde ich über meine Arbeit Bericht erstatten. Ich denke, dass dies nicht nur Probleme und konkreten Handlungsbedarf aufzeigen kann. Der Jahresbericht wird sicherlich auch dazu beitragen, dass einerseits die MD-Verantwortlichen Maßnahmen ergreifen und dass andererseits politische Entscheider dazu angeregt werden, Regelungslücken zu schließen oder Dinge, die sich in der Praxis als problematisch erwiesen haben, anders zu regeln.
Mit welchen Anliegen dürfen sich Patienten und Bürger direkt an Sie wenden?
Das können viele Dinge sein. Denken Sie an einen pflegebedürftigen Menschen, der mit seiner Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nicht einverstanden war, beispielsweise weil das coronabedingte Gespräch am Telefon – anstelle eines Hausbesuchs – zu knapp verlief, wichtige Punkte nicht angesprochen wurden. Oder denken Sie an eine langfristig erkrankte und arbeitsunfähige Person, die am MD-Gutachten und der darauf gestützten Entscheidung ihrer Kasse etwas auszusetzen hat – die sich falsch verstanden fühlt. Mein Ziel ist es, einen umfassenden Blick auf die jeweilige Situation mit den beteiligten Personen zu eröffnen. So möchte ich mit den Patienten und den zuständigen Stellen im MD oder bei den Kassen zu einer guten Lösung für die Patienten kommen.
Wie können Sie diesen Betroffenen helfen?
Ich habe Zugang zu allen Verantwortlichen des MD um vermittelnd tätig zu werden, wenn zum Beispiel wichtige Dinge unerwähnt bleiben. Oft werde ich auch als Lotse wirken und Verbindungen zu Kranken- und Pflegekassen herstellen oder auch die betroffenen Personen auf sozialrechtliche Instrumente wie Widerspruch und Klage hinweisen. Ich kann zwar niemanden juristisch vertreten, ich kann jedoch auf die Vertretungsmöglichkeiten durch VdK, Gewerkschaften und Fachanwälte für Sozialrecht verweisen.
Die VdK-Redaktion bedankt sich bei Peter Niedergesäss für das Interview.
Im Porträt
Als Ombudsperson wurde Peter Niedergesäss vom MD-Verwaltungsrat bestellt. Seine Tätigkeit begann am 1. Januar 2022. Niedergesäss, Jahrgang 1955, ist gelernter Werkzeugmacher. Der zweifache Familienvater und dreifache Großvater kann auf eine mehr als vier Jahrzehnte umfassende kirchliche Verbandsarbeit auf verschiedenen Ebenen zurückblicken – zunächst in der Christlichen Arbeiter-Jugend (CAJ) und später über 30 Jahre in der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB). Als Sozialsekretär der KAB war Niedergesäss auch lange Zeit in der konkreten Sozialberatung tätig. Die letzten rund 20 Jahre bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende Oktober 2020 wirkte er als Diözesangeschäftsführer. Dabei war ihm die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wichtig, das er jetzt im Ruhestand in vielfältiger Weise fortführt. Politisch hat er sich in den letzten Jahren für gute Arbeitsbedingungen in der Pflege engagiert.
Kontakt
Peter Niedergesäss
Postanschrift: Medizinischer Dienst Baden-Württemberg, Ombudsperson, Postfach 1210, 77902 Lahr
ombudsperson@md-bw.de
Telefon: 07821 938 17 01
Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr.
bü
Schlagworte MD | Medizinischer Dienst | MDK | Ombudperson | Peter Niedergesäss
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