1. Dezember 2021
    VdK-ZEITUNG

    Landesverband schulte seine Behinderten- und SBV-Obleute

    Zwei intensive Seminartage in Heilbronn

    Bundesteilhabegesetz und Teilhabestärkungsgesetz, die neue Grundrente, die Patientenrechte aber auch Dauerbrenner wie die Pflegeversicherung, barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen: Diese Themen prägten die Schulungsveranstaltung, die der VdK Baden-Württemberg für seine Obleute der Menschen mit Behinderung und der Schwerbehindertenvertrauenspersonen Mitte Oktober anbot. Zur Freude aller gab es ein zweitägiges Präsenzseminar in Heilbronn.

    Ehrung von Karin Koletzko
    Ehrung von Karin Koletzko. | © Pfeil/VdK

    Großer Dank an Karin Koletzko

    Hier durfte auch Karin Koletzko nicht fehlen – die Grande Dame der VdK-Behindertenarbeit im Südwesten. Sie hatte diese Tagung viele Jahre lang organisiert. Koletzko, mittlerweile im Alter 75 plus, und letztes Jahr auf dem VdK-Landesverbandstag feierlich nach 28-jährigem Einsatz als Landesbehindertenobfrau verabschiedet, wurde jetzt auch in diesem Gremium offiziell verabschiedet.

    Karin Koletzko
    Jahrzehntelanger ehrenamtlicher Einsatz: Karin Koletzko; hier ein Archivbild. | © VdK

    Der seit Sommer 2020 amtierende neue Landesgeschäftsführer Thomas Schärer und der neue Abteilungsleiter Sozialpolitik, Roland Bühler, nutzten die Traditionsveranstaltung, um sich den Obleuten auch persönlich vorzustellen. Wie vielfach berichtet folgte Schärer auf Hans-Josef Hotz und Bühler ist Nachfolger von Stefan Pfeil, der nunmehr als Geschäftsführer für den Bezirksverband Nordwürttemberg wirkt. Auch Pfeil war in Heilbronn dabei und informierte über die VdK-Wohnberatung und insbesondere über deren ehrenamtliche Berater und die Lotsenfunktion, die sie unter anderem ausüben.

    Ebenso übernahm der Landesverbands-Ehrenvorsitzende Roland Sing ein wichtiges Referat: Er erläuterte den Anwesenden, vor welchen sozialpolitischen Herausforderungen die zukünftige Bundesregierung steht. Sing sprach mit Blick auf die Sondierungsgespräche der Koalitionäre von „FDP pur!“.

    Knifflig wurde es beim Fachvortrag Grundrente: Stefan Börner, Berater bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg in Heilbronn, präsentierte den Teilnehmenden viele Fall- und Rechenbeispiele. Einmal mehr wurde darauf hingewiesen, dass die Grundrente keine eigenständige Leistung ist, sondern einen Zuschlag zur Rente darstellt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Vielmehr prüft die DRV von sich aus, ob und in welcher Höhe die Grundrente bei Rentnern in Betracht kommen könne.

    Der Referent verwies hier auf die Schnittstelle zum Finanzamt in Sachen Einkommensprüfung. Außerdem ging er detailliert auf die Anspruchsvoraussetzungen ein und listete beispielsweise auf, welche Zeiten keine Grundrentenzeiten im Sinne des Gesetzes sind und nicht zu den mindestens geforderten 33 Jahren dazuzählen, unter anderem:

    • der Bezug von Arbeitslosengeld I und II,
    • die (alte) Arbeitslosenhilfe,
    • die freiwillige Versicherung,
    • der Minijob ohne Aufstockung und eigene Beitragszahlung,
    • Schulzeiten,
    • Zurechnungszeit
    • oder auch Monate mit Beiträgen nach Rentenbeginn.

    Beim Thema Erwerbsminderungsrente hob er hervor, dass die EM-Rente grundsätzlich nur auf Zeit bewilligt wird. Gleichwohl könne auch sofort eine unbefristete EM-Rente möglich sein, betonte Börner und nannte hier Dauererkrankungen wie Multiple Sklerose, Mukoviszidose und ALS.

    Karl-Friedrich Ernst, der Leiter des Integrationsamts, erläuterte die zentralen Aufgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS). Hierbei ging er insbesondere auf die Arbeit zugunsten von Menschen mit Behinderung ein. Einmal mehr kam die Ausgleichabgabe zur Sprache, die das Integrationsamt erhebt, wenn Unternehmen und Behörden ihrer gesetzlichen Behinderten-Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Ein Großteil dieser Zahlungen werde über die Leistungen der „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ wieder zurückgeführt. In diesem Zusammenhang nannte Ernst Arbeitsmarktprogramme, Leistungen an schwerbehinderte Menschen, an Arbeitgeber, an Inklusionsbetriebe sowie an freie Träger der Integrationsfachdienste.

    Auch ums sensible Thema Kündigungsangelegenheiten von Schwerbehinderten ging es im Fachvortrag von Karl-Friedrich Ernst. Er gab zu bedenken, dass 80 Prozent der Verfahren mit dem Verlust des Arbeitsplatzes enden. Das Integrationsamt setze auch auf Präventionsverfahren zur Vermeidung von Kündigungsabsichten.

    Abschließend gab Ernst den Obleuten noch zwei wichtige Tipps: Er verwies auf das sogenannte Leistungsnavi der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), das unter www.leistungsnavi.integrationsaemter.de aufgerufen werden kann. Weiterhin riet er dazu, sich den Termin 23. bis 25. Juni 2022 zu notieren. Da soll es wieder die REHAB in Karlsruhe geben – die Messe für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion. Sie war zuletzt wegen der Pandemie ausgefallen.

    Geballte Fachinformationen bot auch Jutta Pagel-Steidl. Die Geschäftsführerin des Landesverbands für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, einem langjährigen VdK-Kooperationspartner, widmete sich dem Themenkomplex „Umsetzung von Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Teilhabestärkungsgesetz“. Sie stellte sogleich die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) vor, die nach dem Motto „Eine für alle“ arbeite und Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer) anbietet. Die Beratung erfolge auf Augenhöhe, neutral, unabhängig und kostenlos, hob Pagel-Steidl hervor. Allerdings gibt es dort keine Begleitung bei einem juristischen Widerspruch oder einer sozialgerichtlichen Klage. Den Obleuten gab sie den wichtigen Link-Tipp www.teilhabeberatung.de zum Aufrufen im Internet.

    Schlagworte Schulung | Heilbronn | Seminar

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