Springen Sie direkt:
Viele Menschen mussten in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie körperliche, psychische oder auch sexualisierte Gewalt erleben. Seit 2017 können sie sich mit ihren Erfahrungen an die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ wenden. Hier finden sie persönliches Gehör und können Anerkennungsleistungen beantragen. Dies ist noch bis zum 30. Juni 2021 möglich. Die zweimal verlängerte Antragsfrist läuft jetzt definitiv ab.
Seit 2017 unterstützt die Stiftung die betroffenen Personen. Doch die zweimal verlängerte Antragsfrist läuft nun definitiv am Mittwoch, 30. Juni 2021, ab. Daher appellieren die drei Mitarbeiterinnen der Stiftung in Baden-Württemberg an alle Betroffenen, sich im letzten Antragsmonat Juni 2021 unbedingt zu melden. „Denn nach dem 30. Juni können keine Anträge mehr gestellt werden!“
Das betonten die Diplom-Sozialpädagoginnen Evelyne Rochus-Hamlin und Ulrike Bätz sowie die Erzieherin Patricia Sigle vom Stiftungssekretariat kürzlich im Gespräch. Sie verwiesen darauf, dass die rechtzeitig gestellten Anträge dann bis Ende 2022 bearbeitet werden müssen. Ihren Dienstsitz haben Rochus-Hamlin, Bätz und Sigle in der Stuttgarter VdK-Landesgeschäftsstelle. Sie übernahm vor vier Jahren die Trägerschaft für die Stiftung im Südwesten.
„Im Corona-Lockdown gingen die Anmeldungen stark zurück. Daher wollen wir jetzt nochmal die ‚Werbetrommel‘ rühren“, hob Ulrike Bätz hervor. Sie nannte als Gründe auch die erschwerte Öffentlichkeitsarbeit mit fehlenden Präsenzveranstaltungen. Leider sei die letzte Verlängerung der Anmeldefrist erst sehr spät offiziell bekanntgegeben worden.
Ein weiterer möglicher Grund für zuletzt geringere Antragszahlen: „Pflegekräfte und Betreuungspersonal sind seit Monaten mit der Corona-Thematik zu belastet. Dies absorbiert viel Kraft und Energie, die dann für die Antragsstellung fehlt“. Auch müsse man bedenken: „Die Menschen müssen oft Hürden überwinden, um sich zu melden und vom persönlich erfahrenen Leid zu berichten“. Da gebe es viel Angst und Unsicherheit. „Denn nicht wenige haben die Erfahrung gemacht, dass man ihnen nicht glaubt“, so Bätz. „Manche wollen sich auch nur sehr ungern zurückerinnern. Denn das könnte zu viel aufwühlen“, hob Evelyne Rochus-Hamlin hervor.
Patricia Sigle ergänzte: „Manche sind unsicher, weil sie keine Nachweise mehr aus jener Zeit haben. Dabei unterstützen wir die Antragsteller, die notwendigen Unterlagen zu besorgen“. Ulrike Bätz merkte an: „Viele sind nach dem Beratungsgespräch, das eine der Anerkennungsleistungen darstellt, erleichtert und bedanken sich danach sehr für das vertrauensvolle Gespräch“.
Dieses Gespräch stelle eine wichtige Grundlage für die Beantragung einer einmaligen, personenbezogenen Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro dar, verdeutlichte die Diplom-Sozialpädagogin. Ebenso gelte dies für mögliche einmalige Rentenersatzleistungen von bis zu 5.000 Euro.
Ein wichtiger Appell der drei Mitarbeiterinnen der Stiftung: „Wir brauchen auch Ihre Mithilfe, um noch so viele Menschen wie möglich vor dem 1. Juli zu erreichen!“ Wer über Netzwerke verfüge, in einem Verein aktiv sei oder sich ehrenamtlich engagiere, könne antragsberechtigte Menschen kennen, brachten sie ihre Hoffnung zum Ausdruck.
Konkret geht es um Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie Gewalt, Leid und Demütigungen erfahren mussten und noch heute unter den Folgen leiden. Bei derartigen Erlebnissen in Einrichtungen im Westen, sprich in der Bundesrepublik, kommt der Zeitraum vom 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 1975 in Frage. Wer Leid in Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen der DDR erleben musste, für den ist der Zeitraum zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990 maßgeblich.
Doch welche Stiftungsberatungsstelle muss kontaktiert werden? Hier ist der aktuelle Wohnsitz der betroffenen Person entscheidend. Für Menschen, die zurzeit in Baden-Württemberg leben, ist dies die Anlauf- und Beratungsstelle in der VdK-Landeszentrale. Abschließend hoben die drei Stiftungsmitarbeiterinnnen noch hervor: „Wir bieten verschiedene Beratungsformen an, die der derzeitigen Lage angepasst sind: per Video-Chat, telefonisch, persönlich oder in Form einer aufsuchenden Beratung“.
Stiftung Anerkennung und Hilfe
Anlauf- und Beratungsberatungsstelle Baden-Württemberg
VdK-Landesverband
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart.
Sprechzeiten von montags bis freitags
VdK-Zentrale
Telefon: 0711 619 56-0
Stiftungssekretariat
Patricia Sigle
Telefon: 0711 619 56-76
stiftung-anerkennung-hilfe-bw@vdk.de
Infotelefon
Telefon: 0800 221 221-8
Montag bis Donnerstag, 8 bis 20 Uhr
Schlagworte Stiftung | Anerkennung und Hilfe
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bawue/pages/aktuelles/vdk-zeitung/82171/letzter_aufruf_stiftung_anerkennung":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.