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Seit 2017 können Menschen, die früher in stationären Einrichtungen der Behinder-tenhilfe oder in der Psychiatrie körperliche oder psychische Gewalt erleben muss-ten, bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ Gehör finden und Entschädigungs-leistungen beantragen.
Die Antragsfrist wurde jetzt nochmals verlängert – bis zum 30. Juni 2021. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist bundesweit vertreten. In Baden-Württemberg arbeitet diese Stiftung in Trägerschaft des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. Die Stiftungsberatungsstelle befindet sich denn auch in der Stuttgarter VdK-Landeszentrale. Für die Frage, welche Stiftungsberatungsstelle kontaktiert werden soll, ist der aktuelle Wohnsitz der betroffenen Person entscheidend.
Leid in Behindertenheimen
Wie mehrfach berichtet, geht es konkret um Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie Gewalt, Leid und Demütigungen persönlich erfahren mussten und noch heute unter den Folgen leiden. Bei Gewalterfahrungen, die in Einrichtungen im Westen, spricht in der Bundesrepublik gemacht wurden, geht es um den Zeitraum vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975. Wer persönliches Leid in Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen in der DDR erleben musste, für den ist der Zeitraum zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990 maßgeblich.
Kinderarbeit
Neben körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt geht es hier auch um Kin-derarbeit, um vorenthaltene Schul- oder Berufsausbildung sowie um vorenthaltene angemessene medizinische Versorgung. An Entschädigungsleistungen vorgese-hen sind einmalige pauschale Geldleistungen in Höhe von 9000 Euro oder auch einmalige Rentenersatzleistungen von bis zu 5000 Euro, wenn die Kinder und Ju-gendlichen in den Heimen unentgeltlich arbeiten mussten und die sonstigen Vo-raussetzungen erfüllt sind. Doch die betroffenen Menschen sollen nicht nur Hilfe und Gehör finden, das in solchen Einrichtungen erlittene Unrecht soll auch offiziell anerkannt und öffentlich aufgearbeitet werden.
Kontakt
Stiftung Anerkennung und Hilfe
baden-württembergische Stiftungsberatungsstelle beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Montags bis freitags erreichbar unter Telefonzentrale 0711 6 19 56-0
Stiftungssekretariat
Patricia Sigle
Telfon: 0711 6 19 56-76
stiftung-anerkennung-hilfe-bw@vdk.de
Allgemeines Infotelefon 0800 221 221 8 (Montag bis Donnerstag).
bü
In jeder Ausgabe der VdK-Zeitung veröffentlichen wir einen Beratungsfall der VdK-Patientenberatung. Lesen Sie hier, was die Anrufenden bewegt.
Britta Bühler
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 0711 619 56-53
E-Mail: b.buehler@vdk.de
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