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Sich beruflich zu orientieren und dabei auch sozial oder ökologisch zu engagieren – das ermöglichen die Freiwilligendienste. Wer sich dafür entscheidet, punktet zudem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn während des Einsatzes in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), in einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert. Dies teilte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.
Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialversicherung an. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungszeiten und die Arbeitsentgelte. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber in voller Höhe.
„So steigert ein Freiwilligendienst auch die spätere Rente“, betont die DRV und ergänzt: „Und die dafür nötigen Beiträge müssen nicht vom sogenannten Taschengeld während des Freiwilligendienstes gezahlt werden“.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de sowie in der Broschüre „Freiwilligendienst und Rente“.
Diese Broschüre kann unter der Telefonnummer 0721 825 23 88 -8 sowie per E-Mail an presse@drv-bw.de bestellt oder auch direkt von den Internetseiten der DRV Baden-Württemberg heruntergeladen werden: http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de
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Schlagworte Rente | Pflichtversicherung | Freiwilligendienst | Sozialversicherung
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