1. Februar 2021
    VdK-ZEITUNG

    Freiwilligendienste – Rentenplus möglich

    Sich beruflich zu orientieren und dabei auch sozial oder ökologisch zu engagieren – das ermöglichen die Freiwilligendienste. Wer sich dafür entscheidet, punktet zudem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn während des Einsatzes in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), in einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert. Dies teilte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.

    Gesetzliche Rentenversicherung während dem Freiwilligendienst
    Auch kleine Beträge zahlen sich aus. | © Unsplash / Micheile Henderson

    Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialversicherung an. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungszeiten und die Arbeitsentgelte. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber in voller Höhe.

    „So steigert ein Freiwilligendienst auch die spätere Rente“, betont die DRV und ergänzt: „Und die dafür nötigen Beiträge müssen nicht vom sogenannten Taschengeld während des Freiwilligendienstes gezahlt werden“.

    Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de sowie in der Broschüre „Freiwilligendienst und Rente“.

    Diese Broschüre kann unter der Telefonnummer 0721 825 23 88 -8 sowie per E-Mail an presse@drv-bw.de bestellt oder auch direkt von den Internetseiten der DRV Baden-Württemberg heruntergeladen werden: http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de

    Schlagworte Rente | Pflichtversicherung | Freiwilligendienst | Sozialversicherung

    VdK-Themen
    „Die Grundrente ist ein erster wichtiger Schritt, aber sie verhindert und beseitigt keine Altersarmut!“, betonte der neue Vorsitzende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, Hans-Josef Hotz, am Landesverbandstag gegenüber den Medien.

    AKTUELLES
    Da die dafür notwendige Technik nicht rechtzeitig flächendeckend Verfügung gestellt werden konnte, wird das Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes in den Herbst 2021 verschoben.

    YouTube-Serie
    Ronny Hübsch
    Unser Expertenwissen im Sozialrecht möchten wir so gut wie möglich mit Ihnen teilen – nicht nur in der persönlichen Beratung. Unsere YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ liefert Ihnen daher Antworten auf die häufigsten Fragen.

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.