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„Wegen der Corona-Pandemie müssen die Hürden für die Briefwahl gesenkt werden!“, forderte der Landesvorsitzende Hans-Josef Hotz schon vor Wochen. Hotz rief die Regierungsfraktionen im Südwesten mit Blick auf die Landtagswahl am 14. März 2021 dazu auf, das Landeswahlgesetz entsprechend zu ändern.
Der VdK Baden-Württemberg begrüßte auch den Vorschlag von Städte- und Gemeindetag, mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen gleich die Briefwahlunterlagen mitzusenden. Dies erleichtere die Briefwahl und sorge dafür, dass auch die vielen Menschen aus COVID-19-Risikogruppen ohne Infektionsrisiken ihr Wahlrecht ausüben könnten, gab der neue VdK-Landeschef zu bedenken. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die mehr als 20 Prozent Baden-Württemberger im Alter 65 plus sowie an die vielen auch jüngeren Bürgerinnen und Bürger mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder auch der Atemwegserkrankung COPD, zudem an die Familienangehörigen von Risikogruppen.
Hans-Josef Hotz betonte gegenüber den Medien: „Es darf nicht dazu kommen, dass wahlberechtigte Menschen aus Angst vor einer Coronavirusinfektion ihr Wahlrecht nicht ausüben“. Denn auch bei bestem Corona-Management in den Wahllokalen bleibe, so Hotz, ein Restrisiko bei der Stimmabgabe vor Ort. „Die Corona-Pandemie wird das Leben in Bund und Land auch im Frühjahr 2021 noch erheblich beeinflussen und beeinträchtigen. Dem müssen wir bei der Wahl am 14. März Rechnung tragen“, bekräftige er und verwies auf die rund 245 000 Mitglieder des Südwest-VdK, darunter viele Ältere, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung. Zugleich hob Hans-Josef Hotz hervor: „Eine große Wahlbeteiligung stärkt die Demokratie und ist für Staat und Gesellschaft gerade auch in diesen Krisenzeiten sehr wichtig“.
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Schlagworte Briefwahl | Wahlbeteiligung
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