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Um Corona-Infektionen einzudämmen, wird vermehrt im sogenannten Homeoffice gearbeitet. Auch dort kann ein Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wie kürzlich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gegenüber den Medien betonte.
Allerdings gebe es bei Unfällen im Homeoffice schwierigere Abgrenzungsfälle, gibt die DGUV zu bedenken. Maßgeblich für die Frage, ob der gesetzliche Versicherungsschutz greife oder nicht, sei nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sprich das Homeoffice zuhause, sondern die Frage, ob die Tätigkeit im engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. So sei beispielsweise der Sturz über ein PC-Kabel versichert. Dagegen werde der Gang zur Toilette oder in die Küche, während der Homeoffice-Pause, dem privaten Bereich zugeordnet.
Der Sozialverband VdK gewährt seinen Mitgliedern professionellen Sozialrechtsschutz – auch bei Streitfällen im Bereich Gesetzliche Unfallversicherung. Speziell zur Thematik „Arbeitsunfall“ gibt es im Rahmen der bewährten VdK-Webseminar-Reihe ein VdK-Webseminar am 16. Juni 2020 (11 bis 12 Uhr).
Diese Online-Schulung leitet VdK-Sozialrechtsreferent Ronny Hübsch. Interessierte können sich kostenlos unter www.sbvdirekt.net/webinare anmelden. Benötigt werden lediglich ein internetfähiger Computer oder ein Notebook.
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