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Für gemeinnützige Einrichtungen und Ehrenamtliche gibt es ein weiteres Steuer-Hilfspaket in der Corona-Krise. Denn: „Viele Menschen bringen sich mit enormem Engagement ein, um die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig stehen gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen oder Vereine selbst vor großen Herausforderungen. Daher ist es wichtig, auch die Helfenden schnell und unbürokratisch zu unterstützen“, betonte unlängst Landesfinanzministerin Edith Sitzmann mit Blick auf ein neues Steuer-Hilfspaket, auf das sich Baden-Württemberg mit den anderen Ländern und dem Bundesfinanzministerium verständigt hat.
Nach ersten steuerlichen Erleichterungen werde das Steuerrecht nun sukzessive weiter angepasst, so die Finanzministerin. Beim neuen Paket sollen gemeinnützige Einrichtungen im Fokus stehen. Gerade im Hinblick auf die breite gesellschaftliche Unterstützung während der Pandemie soll das Steuerrecht dazu beitragen, dieses Engagement zu unterstützen und zu fördern: „Ab sofort können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck kranken oder Covid-19-gefährdeten Menschen beispielsweise mit Einkaufsdiensten helfen. Sie verlieren dabei ihre Steuerbegünstigung nicht“, sagte Sitzmann. Zudem sollen gemeinnützige Vereine bei finanziellen Lücken leichter auf bisher zweckgebundene Rücklagen zurückgreifen können.
Außerdem informierte das Landesfinanzministerium: „Bürgerinnen und Bürger brauchen für Spenden auf ein Sonderkonto einer gemeinnützigen Körperschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keine Spendenbescheinigung mehr“. Das gelte auch für Spenden an Gebietskörperschaften, also an Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Dienststellen, an Kirchen und an die Universitäten. Unabhängig vom gespendeten Betrag genüge der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts wie Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder ein Ausdruck beim Online-Banking.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu den steuerlichen Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen kann man hier nachlesen.
bü
Schlagworte Corona-Krise | Steuern sparen | Steuerrecht
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