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Patienten sollten sich nicht unnötiger Weise einer Ansteckungsgefahr mit dem neuen Coronavirus und der teils sehr gefährlichen Lungenkrankheit Covid-19 aussetzen. Daher dürfen Arztpraxen zurzeit in der Corona-Ausnahmesituation – nach vorheriger telefonischer Bestellung – ihren chronisch kranken Patienten Folgerezepte per Post zusenden.
Dem Arzt werden die Portokosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der betreffende Patient bei diesem Mediziner in Behandlung ist, ihm somit bekannt ist. Die Vorlage der Versichertenkarte ist dann nicht notwendig. Es reicht der telefonische Kontakt. Die Versichertendaten werden in diesen Fällen aus der Patientenakte entnommen. Diese Ausnahmeregelung soll zunächst bis zum 30. Juni 2020 gelten. Weitere Informationen auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter folgendem Link.
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Schlagworte Corona | Rezept | chronisch Kranke
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