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Das Land will Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften ab sofort zinslos stunden, wenn Unternehmen durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten. „Für viele zählt jetzt jeder Euro, mit dem sie zahlungsfähig bleiben können. Wir helfen, wo wir können“, sagte Landesfinanzministerin Edith Sitzmann am 23. März 2020.
Tags zuvor waren die nochmals verschärften Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen und von der Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie im Lande von Winfried Kretschmann, dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, verkündet worden. Sie sehen umfassende Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor.
Dr. Peter Kurz, der Präsident des baden-württembergischen Städtetags, verwies auf die Bemühungen der Städte und Gemeinden, vor Ort angemessene Lösungen zu finden. „Auch wir sehen die Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die lokalen Unternehmen prägen das tägliche Leben in unseren Städten. Wir helfen, wenn jetzt Schließungen angeordnet werden müssen und der Bedarf an Liquidität durch den Rettungsschirm des Landes und des Bundes nicht gedeckt werden kann“, betonte er. „Zuvorderst sehen sich die Kommunen vor die Aufgabe gestellt, die öffentliche Infrastruktur zu sichern, obwohl allerorts die Einnahmen wegbrechen“, so Städtetagspräsident Dr. Kurz.
Zu den Pächtern des Landes gehören beispielsweise Gastronomiebetriebe in staatlichen Schlössern, Unternehmen in Büroräumen, Pächter von landwirtschaftlichen Grundstücken sowie Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Immobilien der Baden-Württemberg-Stiftung.
„Jetzt sind Instrumente gefragt, mit denen alle Zeit gewinnen können. Ich hoffe, dass neben dem Land auch private Vermieterinnen und Vermieter Mieten stunden oder erlassen, sofern es ihnen möglich ist“, hob Finanzministerin Sitzmann hervor. In der gewonnenen Zeit könnten Mieterinnen und Mieter mögliche Hilfen und Unterstützung beantragen oder Umsätze wieder hereinholen, sofern das machbar sei. Sitzmann kündigte über mögliche Stundungen hinaus an, bei Pächtern des Landes pragmatische Lösungen zu suchen – wenn sich die wirtschaftliche Lage für sie weiter verschärfen werde, die Stundung nicht mehr ausreiche und Förderprogramme nicht greifen würden. Betroffene Unternehmen und Personen sollten sich direkt per Telefon oder E-Mail an ihnen bekannten Kontaktpersonen in den zuständigen Ämtern von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg oder den für die Immobilien der Baden-Württemberg-Stiftung zuständigen Verwalter wenden, um die Mietstundung zu vereinbaren, rät die Ministerin. Die Stundungsmöglichkeit gelte auch für private Mieterinnen und Mieter in Landesgebäuden, wenn die Mieter beispielsweise durch vom Arbeitgeber verordnete Kurzarbeit wegen der Corona-Krise die Miete derzeit nicht zahlen können, stellte Edith Sitzmann klar.
bü
Schlagworte Corona-Krise | Mieten stunden | wirtschaftliche Lage von Unternehmen
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