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Zu einem interessanten Vortrag über die gesetzliche Pflegeversicherung hatte kürzlich der VdK Oberflockenbach-Rippenweier eingeladen. Und er konnte den Geschäftsführer des Bodelschwingh-Heims Weinheim, Christian Rupp, als Referent willkommen heißen. Rupp redete mit Blick auf derzeit bundesweit rund 2,7 Millionen pflegebedürftige Menschen sogleich Klartext und nannte Expertenprognosen, die von einem Anstieg auf rund 3,5 Millionen Betroffene in zehn Jahren ausgehen.
Im Rhein-Neckar-Kreis leben gegenwärtig rund 20 000 pflegebedürftige Menschen. Etwa zwei Drittel der Betroffenen seien zu Hause, oft bei Kindern und anderen Verwandten, sagte der Geschäftsführer und verwies auch auf das andere Drittel, das Pflege in Heimen und Einrichtungen wie beispielsweise dem Bodelschwingh-Heim erfahre. Bundesweit seien, so Rupp, etwa eine Million Menschen in der Pflege beschäftigt. In seiner Einrichtung arbeiteten gegenwärtig rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Segmenten – wie Essen auf Rädern, ambulante Pflegedienstleistungen, Tagespflege, Betreutes Wohnen und weiteren Leistungen des Bodelschwingheims von Weinheim.
Sodann erläuterte der Referent die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1995, die 2017 mit der Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade und der vollen Berücksichtigung von demenzkranken Menschen grundlegend reformiert wurde. (Die VdK-Zeitung berichtete vielfach.) Die fünf Pflegegrade erstrecken sich von „geringer Beeinträchtigung“ bis hin zu Pflegegrad fünf bei „schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Ebenso erläuterte der Experte die verschiedenen Module, mit denen das Vorliegen von diversen Fähigkeiten erfragt wird, wie die selbstständige Fortbewegung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder auch die Existenz von psychischen Problemlagen. Und er wies die Anwesenden darauf hin, dass – um Leistungen aus der Pflegekasse zu beziehen – stets ein entsprechender Antrag an die Pflegekasse gestellt werden muss. Erst danach prüft der Medizinische Dienst (MDK) das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit durch die Feststellung des Pflegegrads entsprechend den jeweiligen Modulen.
Auch gab Christian Rupp den Zuhörern den wichtigen Tipp, dass bei der Begutachtung ein naher Angehöriger anwesend sein sollte. Des Weiteren gab es zu Bedenken, dass die finanzielle Unterstützung auf der Grundlage des MDK-Gutachtens grundsätzlich erst ab dem Termin der Antragstellung gewährt wird. Der Geschäftsführer des Bodelschwingh-Heims erwähnte in diesem Zusammenhang auch die Vorzüge der VdK-Mitgliedschaft, die den betroffenen Pflegebedürftigen Sozialrechtsschutz ermöglicht, wenn der zugeteilte Pflegegrad geringer, als erwartet, ausfällt oder andere sozialrechtliche Probleme anfallen. Schließlich geht es bei der gesetzlichen Pflegeversicherung um Geld- und Sachleistungen, die relativ gering oder auch recht beträchtlich sein können. So bewegen sich die Leistungen der Pflegekassen zwischen 125 Euro pro Monat bei Pflegegrad eins bis hin zu 2005 Euro bei Pflegegrad fünf und vollstationärer Pflege. Ebenso können gegebenenfalls noch zusätzliche Leistungen für Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnungsanpassung gewährt werden. Auch dieses Kapitel sprach Christian Rupp in seinem umfassenden Vortrag an.
Doch trotz aller finanziellen Aspekte sollten nie die menschlichen Kontakte zu und mit den Pflegebedürftigen zu kurz kommen, so Rupp abschließend. VdK-Ortsvorsitzender Wolfgang Ansorge dankte dem kompetenten Referenten, der Mitgliedern und Gästen einen gut verständlichen Vortrag trotz der recht komplizierten Materie geboten und auch viele Fragen beantwortet hatte.
bü
Schlagworte Pflegeversicherung | Weinheim | Rhein-Neckar-Kreis | Pflege
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