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Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind aufgebraucht. Daher ist zurzeit für den Investitionszuschuss (455-B) keine Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt. Eine Förderung gibt es gegebenenfalls, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Auf der Internetseite www.kfw.de/455-B wird zeitnah unterrichtet, sobald Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen.
Achtung: Eine Antragstellung ist auch nur dann möglich, wenn man noch nicht mit dem Vorhaben begonnen hat. Der Abbau von Barrieren wird weiterhin mit einem zinsgünstigen Kredit im Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) gefördert. Dafür ist eine Antragstellung vor dem Start der Bauarbeiten bei einem Finanzierungsinstitut seiner Wahl (Banken, Sparkassen und Versicherungen) erforderlich.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4000 Euro als Zuschuss für Maßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine weitestgehend selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen.
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Rebecca Schwarz
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 00761 504 49-24
E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de
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