1. November 2019
    VdK-ZEITUNG

    Augen auf beim Heimvertrag!
    Wichtiges Thema beim Gesundheitstag 2019 -
    Nachmittagsprogramm thematisiert auch Smart Home

    Eine feste Größe in der Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbands ist der alljährliche VdK-Gesundheitstag, den der VdK Baden-Württemberg zumeist im Herbst durchführt. Seit gut 15 Jahren findet diese Traditionsveranstaltung in der Liederhalle Stuttgart statt. Neu ist seit wenigen Jahren das ausgeprägte Nachmittagsprogramm der Großveranstaltung. 2019 gab es nach Podiumsdiskussion und Vorträgen rund um die brisanten Themen „Armut durch Pflege“ und „Pflegenotstand“ am Vormittag für die rund 1300 Teilnehmer nachmittags wertvolle Tipps rund um den Heimvertrag aber auch in Sachen Smart Home und AAL, den alltagsunterstützenden Assistenzlösungen. Und zum Abschluss war Mitmach-Gymnastik angesagt.

    1300 Zuhörer in der Liederhalle beim Gesundheitstag 2019. | © Klaus Markl

    „Aufgepasst beim Heimvertrag!". In diese zwar recht trockene aber für Heimbewohner und deren Angehörige immens wichtige Thematik führte Mirko Hohm, von der Leitung des Bereichs Ältere Menschen und Pflege von Der Paritätische Baden-Württemberg, ein. Hohm informierte die Anwesenden, dass das Heimgesetz bereits im Jahr 2006 durch das bundesweit geltende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) abgelöst wurde. Es erfasst Verträge, in denen die Überlassung von Wohnraum mit der Leistung von Pflege- oder Betreuung verbunden ist. Die Verbraucher sollen durch das WBVG vor einer übergroßen Abhängigkeit von Unternehmen, sprich Heimbetreibern, geschützt werden. Daher gibt es für die Unternehmer bereits vorvertragliche Informationspflichten in Textform über das allgemeine und über das speziell in Frage kommende Leistungsangebot. Auch in leicht verständlicher Sprache muss der Heimbetreiber hierüber informieren. Experte Hohm wies zugleich darauf hin, dass den Betroffenen ein jederzeitiges Kündigungsrecht zustehe, wenn diesen vorvertraglichen Informationspflichten nicht nachgekommen wurde. Zu den allgemeinen Angaben gehören, so Mirko Hohm, beispielsweise Ausstattung und Lage, aber auch die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, bislang bekannt unter dem Begriff „Pflegenoten“. Ebenso führte Hohm Beispiele für die spezifischen Leistungsangebote an, wie Angaben zum konkret zu mietenden Wohnraum, zu den Pflege- und Betreuungsleistungen, zu den zu zahlenden Entgelten, den Investitionskosten und vielem mehr. Auch die vorgeschriebene Schriftform hob Pflegeexperte Hohm ausdrücklich hervor, wobei der im Interesse des Bewohners zunächst unterbliebene schriftliche Vertragsabschluss auch nachgeholt werden könne – und zwar unverzüglich. Der Referent stellte des Weiteren klar, dass Angehörige grundsätzlich kein Recht hätten, ohne Bevollmächtigung einen Heimvertrag zu unterschreiben. Ebenso thematisierte Mikro Hohm die Sicherheitsleitung. Sie könne ähnlich wie die Mietkaution vertraglich vereinbart sein. Allerdings könne keine Sicherheitsleistung verlangt werden, wenn der Betroffene in die Einrichtung einziehe und Leistungen der Pflegeversicherung flössen oder Hilfe zur Pflege vom Sozialamt geleistet werde.

    Aufmerksam lauschen die Zuhörer dem Vortrag von Mirko Hohm; hier die erste Reihe mit Frauenvertreterin Carin E. Hinsinger, Landesvize Werner Raab, Landeschef Roland Sing und Geschäftsführer Hans-Josef Hotz (von links). | © Klaus Markl

    Entgelterhöhung

    Sodann kam im Beethovensaal das wichtige Thema Entgelterhöhung zur Sprache. Sie unterliege, so Hohm, der „doppelten Angemessenheitsprüfung“ und sie müsse schriftlich mitgeteilt und begründet werden, wobei hier eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Entgeltbestandteile gefordert werde. Mirko Hohm machte auch darauf aufmerksam, dass ein Mangel am Wohnraum dem Unternehmer unverzüglich angezeigt werden muss. Anderenfalls könne man sein Recht auf Minderung nicht geltend machen. Abschließend sprach der Experte des Paritätischen noch die Thematik Kündigung an. So gebe es unter anderem bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht. Und wenngleich der Tod das Vertragsverhältnis beende, so könne doch der Wohnraum noch zwei Wochen lang kostenpflichtig weitergenutzt werden, was mit Blick auf die dort befindlichen persönlichen Gegenstände des Verstorbenen von Bedeutung sein kann. Ebenso denkbar sei eine Kündigung durch das Heim. Der hier geforderte wichtige Grund könne beispielsweise ein geänderter Pflegebedarf wie die medizinisch notwendig gewordene Beatmung des Bewohners sein, wenn das Pflegeheim dem nicht nachkommen kann. Als weiteres Beispiel nannte Mirko Hohm hier die zwischenzeitlich aufgetretene starke Mobilitätsbehinderung eines Bewohners in einem Heim, das primär für Menschen mit demenziellen Erkrankungen konzipiert ist.

    Schöne neue Wohnwelt

    Wer den Umzug ins Heim verhindern oder zumindest möglichst lange aufschieben will, der bekam sodann von Birgid Eberhardt einen interessanten und auch vielversprechenden Einblick in die Welt des Smart Home mit ihren technischen Lösungen. Sie sollen ein selbstbestimmtes Leben zuhause, auch im hohen Alter oder bei erheblicher Pflegebedürftigkeit, ermöglichen. Dabei informierte die Bereichsleiterin Smart Home/AAL der Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH (GSW) zunächst über Smart Home in einem Gebäudekomplex der (nahen) Zukunft in Berlin und danach in einem Altbau in der Region Stuttgart. Doch zunächst erinnerte die Expertin der VdK-eigenen Baugesellschaft in Sigmaringen an die GSW-Gründung vor 70 Jahren am 25. Juni 1949. Die hundertprozentige VdK-Tochter hatte bereits fünf Jahre später schon 2000 Wohnungen gebaut, um dem Wohnungsmangel der Nachkriegszeit zu begegnen. Dann ließ die Referentin die Zuhörer an der Realisierung von „Future Living Berlin“, einem Beispiel für neues Wohnen der Zukunft, in Berlin Adlershof teilhaben. Die 70 Wohneinheiten und 20 „Boarding House-Appartements“ in mehreren Wohntürmen samt Gewerbeeinheiten in den Erdgeschossen, und samt Ausstellungsbereich und Café sollen bereits zum Januar 2020 bezugsfertig sein. Dann werden sich die neuen Bewohner über „Design für alle“ und Barrierefreiheit, über eine aufgelockerte Architektur für soziales Miteinander, über teilweise begrünte Dächer und Regenwasser-Management freuen können. Und sie werden eine Menge Smart Home-Ausstattung benutzen können. Eberhardt zählte hier „smarte Schalter“ ebenso auf, wie Automatisierungen, Sprachsteuerung und Interaktionsmöglichkeiten. So soll es beispielsweise bei Rauchmelderalarm automatisch blinkendes Licht geben und bei einem Klingeln an der Haustür werde das TV-Gerät sogleich leiser gestellt. Keine Überraschung waren für die 1300 Zuhörer höhenverstellbare Küchenteile und vernetzte Haushaltsgeräte. Futuristischer wurde es im Beethovensaal als Birgid Eberhardt die Möglichkeiten eines digitalen Schlüssels per Chipkarte, vorgesehen ab 2021, erläuterte. Auch ein Aufzug, der automatisch zur Etage mit der Wohnung des Liftnutzers fahre, und der wisse, dass der Betreffende zum Beispiel gehbehindert ist und deswegen eine längere Türöffnungszeit benötigt, sei bei Future Living Berlin bald Realität.

    Birgid Eberhardt spricht in der Liederhalle über Smart Home. | © Klaus Markl

    Smart Home auch im Altbau

    Dass man auch mit einer Wohnung im Schwäbischen in Sachen Smart Home nicht alt aussehen muss, beschrieb die GSW-Mitarbeiterin ebenfalls eindrucksvoll. Sie verwies hier beispielsweise auf „R 10“, rutschfesten Lack für Treppenstufen, auf den „berühmten“ doppelten Handlauf oder auch auf Fenster und Terrassentür mit „schlauem Griff“. Der sorge für das Zurückdrehen der Heizung, sobald das Fenster geöffnet wird. Und die Terrassentür werde abends, nach dem Löschen des Lichts, automatisch geprüft. Schließlich hat schon so manche offenstehende Terrassentür Eindringlingen den Wohnungszugang erleichtert. Im Altbau praktizierbar seien, so Eberhardt, auch zeitgesteuerte Geräte und vernetzte Raumwarnmelder, die bei Alarm eine Meldung aufs Handy übertragen. Ebenso lasse sich in einer Altbauwohnung ein „Herdwächter“ realisieren durch die Nachrüstung seitens eines Elektrikers. So kann man von vornherein der Gefahr eines Brandes durch vergessenes Essen auf dem Herd und Ähnlichem begegnen. Unterstützung in Garten und Haus könnten auch Rasenmäh- beziehungsweise Saugroboter leisten.

    GSW-Mitarbeiterin Birgid Eberhard während ihrer Präsentation. | © Klaus Markl

    Beratungsfall des Monats

    Mann im Wohnzimmer mit Krücken und Halskrause
    © iStock

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    Britta Bühler
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    E-Mail: b.buehler@vdk.de

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    Rebecca Schwarz
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Telefon: 00761 504 49-24
    E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de

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