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Fast jeder zweite Versicherte bekommt beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten.
Besonders oft sind Patienten in Augenarztpraxen mit Selbstzahlerleistungen konfrontiert. Das Internetportal „IGeL-Monitor“ (www.igel-monitor.de), das der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbands (MDS) betreibt, beleuchtet dies kritisch, denn rund eine Milliarde Euro setzen Praxen damit jährlich um.
Bereits knapp 2000 Besucher informieren sich täglich im IGeL-Monitor, fast 40 Prozent betreffen augenärztliche IGeL. Angestoßen durch Patientenbeschwerden hat man die anerkannten Regeln für den Verkauf von IGeL in der Arztpraxis zusammengefasst. Sie gehen auf das Patientenrechtegesetz, den Bundesmanteltarifvertrag der Ärzte und Empfehlungen der Ärzte zurück. Danach dürfen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als IGeL angeboten werden. Angebot und Durchführung einer Kassenleistung dürfen nicht vom Kauf einer Selbstzahlerleistung abhängig gemacht werden. Es ist nicht zulässig, Druck auf Patienten auszuüben. Sie sind über Nutzen und Schaden aufzuklären. Und eine schriftliche Vereinbarung über Leistung und Kosten sind Pflicht.
Der IGeL-Monitor bietet eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen. Die Bewertungen basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Dazu recherchiert das Team aus Medizinern und Methodikern in medizinischen Datenbanken und macht systematische und dokumentierte Analysen.
Aktuell werden vier IGeL als „negativ" bewertet – das heißt der Schaden sei deutlich größer als der Nutzen; 22 IGeL als „tendenziell negativ" – der zu erwartende Schaden sei größer als der Nutzen. 20 IGeL schnitten mit „unklar" ab, weil es keine aussagekräftigen Studien gebe oder sich Schaden und Nutzen die Waage hielten. Zwei IGeL werden als „tendenziell positiv" eingestuft, weil der zu erwartende Nutzen größer als das Schadenspotenzial sei. Und keine IGeL konnte bislang mit „positiv" bewertet werden.
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Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die angebotene Selbstzahlerleistung notwendig oder zulässig ist, kontaktieren Sie unsere kostenlose Patientenberatung - auch für Nicht-Mitglieder.
Auch bei unseren kostenlosen Webinaren haben Sie des Öfteren die Möglichkeit Informationen zu Individuellen Geldleistungen zu erhalten.
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