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In seiner ersten regulären Sitzung seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Bundesrat mehrere Gesetze zur Abmilderung der Krisenfolgen beschlossen. Es profitieren Kurzarbeiter, Arbeitslose, Altenpfleger und werdende Eltern.
Normalerweise zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent des letzten Nettolohns - oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun gibt es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 beziehungsweise 77 Prozent, ab dem siebten Bezugsmonat 80 Prozent oder 87 Prozent. Die Regelung ist allerdings nur vorübergehend und gilt bis längstens 31. Dezember 2020. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde bis Ende April für gut zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet.
Zugleich wird das Arbeitslosengeld wegen der schlechten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verlängert. Alle, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde, bekommen drei Monate Aufschub.
Sonderregeln beim Elterngeld sollen verhindern, dass werdende Mütter und Väter mit Verdienstausfällen wegen der Corona-Pandemie Einbußen beim Elterngeld haben. Einkommensverluste zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember können bei der Berechnung jetzt ausgeklammert werden. Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und im Moment keine Elternzeit nehmen kann, darf seine Elterngeldmonate verschieben.
Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat die geplante Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege. Sie sollen in diesem Jahr einen Bonus für die besonderen Belastungen bekommen. Geplant sind bis zu 1.000 Euro - je nach Funktion und Arbeitszeit. Der steuerfreie Betrag kann von Ländern und Arbeitgebern auf bis zu 1.500 Euro aufgestockt werden. Einige Bundesländer haben das bereits angekündigt.
Wer ein Ticket für eine abgesagte Kultur- und Sportveranstaltung hat, muss jetzt einen Gutschein statt einer Erstattung akzeptieren. Das gilt für alle Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden - für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Vorträge, Fußballspiele und andere Sportwettkämpfe. Die Gutscheine können bei Nachholveranstaltungen oder anderen Angeboten des Veranstalters eingelöst werden. Kunden können eine Auszahlung verlangen, wenn das wegen persönlicher Lebensverhältnisse nötig ist. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 ausgezahlt.
dpa
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