3. August 2020
    VdK-Corona-News

    Antrag auf Pflegegrad nicht aufschieben

    Entscheidend für den Zugang zu Leistungen ist der Monat der Antragstellung

    Wegen der Corona-Krise verschieben viele Menschen wichtige Vorhaben wie Behördengänge und Arztbesuche auf später. Auch der Antrag auf einen Pflegegrad oder die Höherstufung gehören dazu. Der Sozialverband VdK rät, die Antragstellung nicht aufzuschieben. Denn je früher sie erfolgt, desto früher gibt es Leistungen.

    Ausschnitt einer Uhr
    © chuttersnap / unsplash

    Zum Schutz der älteren Menschen hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Besuche von Antragstellern zu Hause oder in einer Einrichtung bis 30. September ausgesetzt. Wer einen Pflegegrad beantragt, wird derzeit nicht persönlich durch einen MDK-Mitarbeiter begutachtet. Stattdessen werden Fragebögen verschickt und Tele­foninterviews durchgeführt. Auch bei einer Wiederholungsbegutachtung finden keine Besuche statt.

    Dennoch sollten der Pflegegrad oder eine Höherstufung unbedingt beantragt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit neu eintritt oder sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat. Denn die Pflegeleistungen werden ab Antragstellung gewährt. Dabei gilt der Beginn des Monats, in dem das Formular bei der Pflegekasse eingereicht wurde. Wer die Antragstellung aufschiebt, kann auch erst später Leistungen in Anspruch nehmen. Der Antrag sollte vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Wichtig ist, alle Unterlagen mitzuschicken, die als Beleg für eine Pflegebedürftigkeit dienen können.

    Die Einstufung in den Pflegegrad erfolgt nach Aktenlage. Das heißt, die Mitarbeiter der Pflegekasse prüfen den Antrag und die beigelegten Unterlagen. Ergänzend wird mit dem Pflegebedürftigen oder einem Angehörigen ein Telefoninterview geführt. Dafür gibt es einen Fragebogen, den man vorab zugeschickt bekommt. Es ist empfehlenswert, sich auf das Gespräch gut vorzubereiten, da der Gutachter am Telefon nicht sehen kann, wie eingeschränkt der Pflegebedürftige ist.

    Während der Corona-Krise wurde die 25-tägige Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegebedürftigkeit ebenfalls bis 30. September ausgesetzt. Das heißt, die Bearbeitung des Antrags kann unter Umständen länger dauern.

    Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne bei Anträgen auf einen Pflegegrad oder auf eine Höherstufung. Fragen Sie einfach bei Ihrer Geschäftsstelle nach.

    VdK Deutschland / Annette Liebmann

    Schlagworte Antrag auf Pflegegrad | Corona-Krise | Pflegegrad | Höherstufung Pflegegrad

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