24. Juni 2020
    VdK-Corona-News

    Begleitung Sterbender

    Wenn Angehörige im Sterben liegen, ist eine Freistellung von der Arbeit für bis zu drei Monate möglich.Liegt ein Mensch im Sterben, können Angehörige sich bis zu drei Monate von der Arbeit freistellen lassen, um diese Person zu begleiten. Sie können entweder ihre Erwerbsarbeit unterbrechen oder ihre Arbeitszeit reduzieren.

    © Daan Stevens | unsplash.com

    Voraussetzungen für die Freistellung zur Begleitung Sterbender sind:

    • Der Antragsteller ist Arbeitnehmer, Auszubildender oder in Heimarbeit Beschäftigter.
    • Der betreffende Angehörige leidet an einer weit fortgeschrittenen Krankheit, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist, eine pallitativmedizinische Behandlung notwendig ist und nur eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten besteht.
    • Bei der pflegebedürftigen Person handelt es sich um einen nahen Angehörigen, zum Beispiel ein Elternteil, ein Kind oder einen Ehegatten.
    • Der Arbeitgeber des pflegenden Angehörigen hat eine Betriebsgröße von mehr als 15 Beschäftigten.

    Der Angehörige muss die Freistellung mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich ankündigen. Hierbei muss er dem Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Außerdem muss er die Dauer und den Umfang der Freistellung angeben. Der Angehörige muss mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über seine Arbeitszeit treffen, wenn er während der Freistellung in Teilzeit arbeiten möchte.

    Während dieser Freistellung haben pflegende Angehörige keinen Anspruch auf eine Lohnersatz-Leistung.

    Stattdessen können sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und später in Raten wieder zurückgezahlt. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Lohnausfalls. Grundsätzlich wird die Hälfte der Gehaltsdifferenz als monatliches Darlehen ausgezahlt. Der Mindestbetrag liegt allerdings bei 50 Euro. Maximal wird der Betrag ausgezahlt, der sich auf Basis einer Erwerbsarbeit mit durchschnittlich 15 Wochenstunden ergeben würde.

    VdK Deutschland

    Unterstützung für pflegende Angehörige
    Ein pflegender Angehöriger hat zusätzlich zur Pflegezeit die Möglichkeit, eine Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen. Diese Freistellung beinhaltet im Vergleich zur Pflegezeit nur eine teilweise Reduzierung der Arbeitszeit. Die Familienpflegezeit kann eine Dauer von bis zu 24 Monaten haben. Der Anspruch verkürzt sich für diejenigen, die zuvor schon eine Pflegezeit gemacht haben. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen maximal 24 Monate betragen.

    Unterstützung für pflegende Angehörige
    Wer Angehörige pflegt und deshalb nicht arbeiten kann, kann auch über die kurzzeitige Arbeitsverhinderung hinaus freigestellt werden.

    Unterstützung für pflegende Angehörige
    Tritt eine akute Pflegesituation auf, kann sich ein naher Angehöriger für bis zu zehn Arbeitstage von seiner Erwerbsarbeit freistellen lassen. In dieser Zeit kann er sich um die Organisation der Pflege kümmern oder auch selber pflegen.

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