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Wenn Angehörige im Sterben liegen, ist eine Freistellung von der Arbeit für bis zu drei Monate möglich.Liegt ein Mensch im Sterben, können Angehörige sich bis zu drei Monate von der Arbeit freistellen lassen, um diese Person zu begleiten. Sie können entweder ihre Erwerbsarbeit unterbrechen oder ihre Arbeitszeit reduzieren.
Der Angehörige muss die Freistellung mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich ankündigen. Hierbei muss er dem Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Außerdem muss er die Dauer und den Umfang der Freistellung angeben. Der Angehörige muss mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über seine Arbeitszeit treffen, wenn er während der Freistellung in Teilzeit arbeiten möchte.
Während dieser Freistellung haben pflegende Angehörige keinen Anspruch auf eine Lohnersatz-Leistung.
Stattdessen können sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und später in Raten wieder zurückgezahlt. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Lohnausfalls. Grundsätzlich wird die Hälfte der Gehaltsdifferenz als monatliches Darlehen ausgezahlt. Der Mindestbetrag liegt allerdings bei 50 Euro. Maximal wird der Betrag ausgezahlt, der sich auf Basis einer Erwerbsarbeit mit durchschnittlich 15 Wochenstunden ergeben würde.
VdK Deutschland
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