11. November 2019
    Presse

    Kompromiss in der Grundrente

    Das Bündnis gegen Altersarmut in Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich die gestrige Einigung zur Grundrente. Allerdings wird der Kompromiss, die Grundrente mit einer Einkommensprüfung einzuführen, dazu führen, dass erheblich weniger Menschen – insbesondere Frauen – Zugang zur Grundrente haben werden.

    Drei Frauen blicken nach vorn
    Die Grundrente soll ab dem Jahr 2021 in Kraft treten. | © VdK

    Was bedeutet Grundrente?

    Die neue Grundrente (vorgesehen ab Januar 2021) will, dass Menschen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet haben, eine Rente bekommen, die über der Grundsicherung liegt – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der ausgehandelte GROKO-Kompromiss soll sowohl für Neu- als auch für Bestandsrentner gelten. Im Gegensatz zur Grundsicherung soll es bei der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung geben, aber eine Einkommensprüfung durch automatisierten Abgleich der Deutschen Rentenversicherung mit den Finanzämtern.

    Martin Gross, Landesbezirksleiter ver.di Baden-Württemberg: „Besser eine Grundrente mit Einkommensprüfung als eine dritte Legislaturperiode in Folge ohne Grundrenteneinigung. Endlich wird die Lebensleistung von über einer Million Menschen, die Jahrzehnte lang zu Niedriglöhnen gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, mit einer Grundrente gewürdigt. Das ist eine gute Nachricht vor allem für viele Frauen.

    Frauen weiterhin - bei Kindeserziehung o.ä. - benachteiligt

    Traurig ist, dass sie durch die Einkommensprüfung auch in der Rente weiterhin von ihren Ehemännern abhängig sind. Ihre jahrzehntelang erfahrene Benachteiligung, im Arbeitsleben und bei der ungerechten Verteilung der Sorgearbeit, wird so für viele Frauen fortgeschrieben.“

    Roland Sing, Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbands VdK: „Die Rente soll die Lebensleistung würdigen und widerspiegeln, das wird die Grundrente für Millionen Menschen nicht. Gerade viele Frauen werden nach der Einkommensprüfung trotzdem keinen Anspruch auf Grundrente haben, weil ihr Ehepartner eine auskömmliche Rente bezieht. Bei der Mütterrente kam die große Koalition richtigerweise auch nicht auf die Idee, diese mit einer Einkommensprüfung zu versehen.“

    Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende DER PARITÄTISCHE Landesverband Baden-Württemberg: „Für Millionen Beschäftigte bleibt mit der Grundrente mit Einkommensprüfung das Problem bestehen, dass sich für sie ihre Einzahlungen in die gesetzliche Rente im Alter nicht auszahlen werden. Das schwächt die Legitimität der Rentenversicherung, anstatt sie zu stärken.“

    Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender Diakonisches Werk Württemberg: „Der Kompromiss geht in die richtige Richtung. Unbefriedigend bleibt, dass die zunehmenden Unterbrechungen im Erwerbsleben durch die hohe Hürde von 35 Beitragsjahren nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben.“

    Das Bündnis kritisiert außerdem, dass die Einkommensprüfung für die Deutsche Rentenversicherung und die Finanzbehörden mit einem hohen bürokratischen Personal- und Kostenaufwand einhergehen wird. Dieses Geld wäre in die Bekämpfung von Altersarmut besser investiert.


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    Über 30 Sozialverbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche und kirchliche Organisationen in Baden-Württemberg haben sich zu einem breiten gesellschaftlichen Bündnis gegen Altersarmut zusammengefunden, um für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik einzutreten.

    „Eine reiche und soziale Gesellschaft darf es nicht länger zulassen, dass Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, in Armut geraten. Ein Wechsel in der Rentenpolitik ist dringend nötig und auch möglich. Die gesetzliche Rente soll wieder die Wahrung des Lebensstandards im Alter ermöglichen. Sie muss Armut im Alter verhindern! Wir halten ein Rentenniveau von wenigstens 50 Prozent für erforderlich!“

    Weitere Informationen finden Sie hier: www.buendnis-gegen-altersarmut.de

    SWR-Beitrag zur Grundrente

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