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Bund, Länder und Kirchen verlängern als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021.
Außerdem wird die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro auf insgesamt 305.517.383 Euro aufgestockt.
Die vorgenommenen Anpassungen stellen sicher, dass alle Anmeldungen, die innerhalb des verlängerten Anmeldezeitraumes erfolgen, geprüft und abschließend bearbeitet werden und alle Berechtigten, die sich bis zum 30. Juni 2021 melden, Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bekommen können.
Für eine Anmeldung bei der Anlauf- und Beratungsstelle genügt ein Anruf oder eine E-Mail.
Infotelefon: 0800 221 2218
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr,
kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz.
E-Mail-Adresse für Gehörlose:
info.gehoerlos@bmas.bund.de
Gebärdentelefon:
www.gebaerdentelefon.de/bmas
Weitere Informationen über die Website der Stiftung
oder in dem Flyer: Flyer-Alltagssprache -Stiftung A+H.pdf (421,59 KB, PDF-Datei)
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist bundesweit vertreten. Informationen und Adressen der Anlauf- und Beratungsstellen gibt es unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de im Internet. Für Betroffene ist der aktuelle Wohnsitz entscheidend.
Stiftung Anerkennung und Hilfe
Johannesstr. 22
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 619 56-76
Fax: 0711 619 56-98
E-Mail: stiftung-anerkennung-hilfe-bw@vdk.de
STIFTUNG Anerkennung und Hilfe
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