18. Januar 2022
    Presse

    Über 16 Millionen Euro erstritten!

    Sozialverband VdK Baden-Württemberg erzielt 2021 neuen Rekord an Nachzahlungen

    In rund 12.000 Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Berufungen erstritt der Landesverband Baden-Württemberg im vergangenen Jahr vor den Sozialgerichten Nachzahlungen für VdK-Mitglieder in Höhe von 16.223.951 Euro. Auch bei über 3.000 Erstanträgen wurde der Sozialverband VdK tätig und konnte erfolgreich Leistungen über 900.000 Euro beantragen. In Gesamtsumme kamen somit mehr als 17 Millionen Euro für VdK-Mitglieder zusammen. Mit ca. 70 Prozent sind deutlich mehr als Zweitdrittel der Ratsuchenden nach der Abgabenordnung hilfsbedürftig. Insgesamt benötigten 16.322 VdK-Mitglieder Rat und Hilfe im Sozialrecht.

    VdK-Rechtsberatung vermehrt in Anspruch genommen

    „Der erfolgreiche Einsatz für unsere Mitglieder zeigt, wie wichtig unsere Arbeit ist“, erklärt Hans-Josef Hotz mit Blick auf die Jahresstatistik. „Noch nie konnten wir so viele Nachzahlungen erstreiten wie im Jahr 2021. Das sind Leistungen, die unseren Mitgliedern vom Gesetz her zustehen, jedoch erst einmal von den Leistungsträgern abgelehnt werden.“ Der Landesverbandsvorsitzende ergänzt weiter: „Generell beobachten wir, dass immer mehr VdK-Mitglieder unsere Beratung in Anspruch nehmen. Das ist kein gutes Zeichen, die Ungleichheit in unserer Gesellschaft nimmt leider weiter zu.“

    Das verdeutlichen auch die Mitgliedszahlen: So verzeichnet der VdK-Landesverband mit 245.000 Mitgliedern zum Jahreswechsel einen neuen Rekord – ein Zuwachs von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    12.000 Widerspruchs- und Klageverfahren sowie 17 Millionen Euro erstritten in 2021

    Jahresstatistik zeigt den erfolgreichen Einsatz

    Die Jahresstatistik allein bildet den ganzen Erfolg des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg jedoch nicht ab. „Die Nachzahlungen sind generell vom Sachgebiet abhängig“, erklärt Hotz. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten auch Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX. Hier geht es dann zum Beispiel um eine Erhöhung des Grades der Behinderung. Ebenso werden bei erfolgreich bewilligten Rehabilitationen keine Nachzahlungen erwirkt. Dennoch ist es für unsere VdK-Mitglieder ein wichtiger Erfolg, der sich jedoch nicht in der Nachzahlungsstatistik niederschlägt.“

    Mit 35 VdK-Beratungsstellen für Sozialrecht ist der Sozialverband VdK in ganz Baden-Württemberg vertreten. In der eigenen Sozialrechtsschutz gGmbH beraten und unterstützen 150 Mitarbeitende, davon über 50 Volljuristinnen und –juristen, die VdK-Mitglieder bei Streitfällen mit der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- sowie der Rentenversicherung.

    Die Presseinformation als PDF-Datei zum Herunterladen:

    R. Schwarz

    Schlagworte Sozialrecht | Rechtsberatung | Jahresstatistik | Statistik | Verfahren

    Pressekontakt

    Rebecca Schwarz
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Telefon: 0761 504 49-24
    E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de

    Pressefotos

    Hans-Josef Hotz,
    Landesverbandsvorsitzender

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