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Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. begrüßt, dass SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP im Koalitionsvertrag endlich die häusliche Pflege berücksichtigen: So kündigt die Koalition unter anderem die Dynamisierung des Pflegegeldes an. Dies ist jedoch nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation der pflegenden Angehörigen, denn leider verpasst die Koalition die Chance zur Einführung einer Pflegevollversicherung. Damit gehen auch zukünftig alle Verbesserungen zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Auch in den Bereichen Gesundheitswesen und Rente liefern die Parteien gute Ansätze, doch für den versprochenen Fortschritt fehlt in großen Teilen der notwendige Mut.
Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz bedauert vor allem, dass im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform des Zwei-Klassen-Systems von gesetzlicher und privater Sozialversicherung ausbleibt – obwohl dies für zwei Parteien der Ampelkoalition ein wichtiges Vorhaben im Wahlkampf war: „Für einen großen Wurf hat es leider nicht gereicht. Die Koalition sollte hier dringend mehr auf die Bevölkerung hören. Die Mehrheit im Land fordert seit Jahren eine Einbeziehung aller in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme.“ Als positiven Aspekt hingegen betrachtet der Landesverband die Abschaffung der Budgetierung bei den Hausärzten. Diese hatte immer wieder zu einer Behandlung nach Kassenlage statt nach medizinischer Notwendigkeit geführt.
Der VdK Baden-Württemberg freut sich außerdem, dass eine seiner langjährigen Forderungen endlich erfüllt werden soll: Die zukünftige Bundesregierung hält in ihrem Koalitionsvertrag die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro fest. „Von dieser Steigerung werden Millionen von Menschen mit geringem Einkommen in unserem Land profitieren“, erklärt Hotz. „Die Erhöhung des Mindestlohnes trägt auch zu besseren Renten für Menschen mit geringem Einkommen bei. Wer Vollzeit arbeitet, sollte später auch eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erhalten!“
Weiterhin will die Koalition die Situation von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern optimieren: Unter anderem sollen die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente nicht nur in neuen Fällen, sondern auch für Bestandsrentner umgesetzt werden. Der Landesverband forderte bereits in der Vergangenheit, die Zurechnungszeiten für alle auf 67 Jahre anzuheben sowie die lebenslangen Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent abzuschaffen.
Die Koalition verzichtet außerdem auf eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Dies stärkt zum einen das Vertrauen junger Menschen in die Rente und stellt darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche Rente im Alter dar. Denn bereits heute gehen viele Beitragszahler aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente. „Eine weitere Anhebung des Rentenalters käme somit faktisch einer Rentenkürzung gleich“, so der Landesverbandsvorsitzende.
Nicht ausreichend ist dagegen aus Sicht des Sozialverband VdK die im Koalitionsvertrag verankerte dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent. Hotz führt aus: „Die Renten müssen entsprechend den Löhnen steigen. Um Altersarmut bei den zukünftigen Generationen zu verhindern und das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken, muss das Rentenniveau dauerhaft auf über 50 Prozent erhöht werden.“
Die Presseinformation als PDF-Datei zum Herunterladen:
R. Schwarz
Rebecca Schwarz
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 0761 504 49-24
E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de
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