18. November 2021
    Presse

    CORONA schweißt zusammen!

    Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg und LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg kooperieren

    „Eine verlässliche und schlagkräftige Zusammenarbeit ist gerade in Krisenzeiten besonders wichtig“ sind sich Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. und Hubert Seiter, Vorsitzender der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V., einig.

    Hubert Seiter (links) und Hans-Josef Hotz (rechts)
    Hubert Seiter (links) mit Hans-Josef Hotz (rechts). | © S. Eibel

    Die heute unterzeichnete Kooperationsvereinbarung des großen Sozialbandes VdK und der Dachorganisation der organisierten Selbsthilfe setzt in Baden-Württemberg Zeichen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt, dass Themen wie Behinderung, Barrierefreiheit, soziale Teilhabe, Patientenrechte, Patientenvertretung, Rente, Generationengerechtigkeit und bezahlbare Wohnungen Themen sind, die Fürsprecher und Kümmerer benötigen.

    Hans-Josef Hotz: „Ältere, behinderte, pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen sind ganz besonders schutzbedürftig, auch und vor allem in diesen besonderen Zeiten.“ Der VdK habe schon als maßgebliche Organisation zur Entsendung von PatientenvertreterInnen Zeichen gesetzt und scheut sich nach wie vor nicht, seinen Mitgliedern in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren zur Seite zu stehen und Ihre Interessen zu vertreten.

    Beratung durch „Experten in eigener Sache“ aber keine Rechtsberatung bietet die LAG SELBSTHILFE in ihren sieben unabhängigen Teilhabeberatungsstellen – den EUTB – an. Darüber hinaus steht sie für die indikationsübergreifende Interessenvertretung der Belange von Menschen mit Behinderungen und von chronisch kranken Menschen und ihren Angehörigen zur Verbesserung der Teilhabe in allen Lebensbereichen.

    Logo der LAG Selbsthilfe BW
    © LAG Selbsthilfe BW

    Die Kooperationsvereinbarung trägt dazu bei, dass Menschen mit Handicap durch Menschen mit Handicap gut beraten werden und so auch zur notwendigen Teilhabe-Leistung kommen. Die Kooperationspartner arbeiten seit 1.7.2021 auch im neuen, nunmehr unabhängigen Medizinischen Dienst -MD- (früher: - MDK - : Medizinischer Dienst der Krankenkassen), zusammen. „Wir stellen im Verwaltungsrat zusammen mit der Verbraucherzentrale und dem Landesseniorenrat zukünftig 5 von 21 stimmberechtigten Mitgliedern. Neben der neu eingerichteten Stelle einer Ombudsperson ist dies eine Stärkung der Patientenorientierung des neuen Medizinischen Dienstes“, freuen sich Hubert Seiter und Hans-Josef Hotz. Beide versprechen sich davon ein Höchstmaß an Transparenz.

    Die LAG SELBSTHILBE BW vertritt ca. 60 Selbsthilfeverbände in Baden-Württemberg. Der seit 1.7.2021 reformierte Medizinische Dienst – früher MDK – ist insbesondere zuständig für Begutachtungen bei Pflegebedürftigkeit. Die Ombudsperson beim MD kann von Betroffenen jederzeit und unabhängig von der Einlegung von Rechtsmitteln/Klagen eingeschaltet werden.

    Die Presseinformation als PDF-Datei zum Herunterladen:

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    Schlagworte Kooperation

    Pressekontakt

    Rebecca Schwarz
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Telefon: 0761 504 49-24
    E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de

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