29. Januar 2021
    Presse

    „Pandemie-Aufschlag von 100 Euro für Grundsicherungsempfänger notwendig“

    Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich die am 25. Januar eingeführte Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Gerade beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bieten medizinische Masken einen umfassenderen Schutz als einfache Alltagsmasken. Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz gibt jedoch zu bedenken: „Für viele Menschen ist der Kauf der wesentlich teureren FFP2-Masken, die zudem Einwegmasken sind, nicht zumutbar!“

    Drei FFP2-Masken auf magentafarbenem Hintergrund
    © iStock/PS3000

    Hotz erneuerte in diesem Zusammenhang seinen Appell an die Landesregierung, einen monatlichen Pandemie-Aufschlag von 100 Euro für Grundsicherungsempfänger einzuführen. Denn die Grundsicherung sieht bislang nur 17 Euro monatlich für die gesamten Gesundheitskosten vor. Bei Stückpreisen von bis zu 6 Euro für FFP2-Masken sind Grundsicherungsempfänger schlichtweg von sozialer Teilhabe ausgeschlossen.

    Schutz vor Corona darf keine Frage des Geldbeutels sein

    „Der notwendige Schutz vor dem Coronavirus darf weder vom individuellen Geldbeutel, noch von der persönlichen gesundheitlichen Lage abhängen“, betonte Hotz: „Wir alle müssen in dieser medizinischen Notsituation zusammenstehen!“. Der Landesverbandsvorsitzende appelliert an die Landesregierung, den Menschen schnell und unbürokratisch preiswerte FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Weiterhin müssten alle Grundsicherungsbezieher diese medizinischen Masken auch kostenlos erhalten können. Denn sie sind, neben der Impfung, die effektivste Maßnahme, um ältere Menschen und Menschen, die wegen diverser Vorerkrankungen zu den Risikogruppen gehören, vor einer Ansteckung zu schützen.

    VdK unterstützt betroffene Mitglieder

    Als einmalige Sofortmaßnahme stellt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seinen Mitgliedern, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, kostenlos eine kleine Erstausstattung an FFP2-Masken zur Verfügung. „Wir möchten unsere Mitglieder unterstützen, die über keine ausreichenden finanziellen Mittel für medizinische Masken verfügen“, erklärte Hotz. Die FFP2-Masken werden Anfang nächster Woche über den Postweg an die entsprechenden VdK-Mitglieder versandt.

    Die Presseinformation als PDF-Datei zum Herunterladen:

    PI_VdK BW Pandemie-Aufschlag für Grundsicherungsempfänger notwendig (511,90 KB, PDF-Datei)

    Rebecca Schwarz

    Pressekontakt

    Rebecca Schwarz
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Telefon: 0761 504 49-24
    E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de

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