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„Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg würde eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr begrüßen. Denn so könnten ältere Menschen und Menschen, die wegen diverser Vorerkrankungen zu den Risikogruppen gehören, sich auch selbst besser schützen, als nur mit den Alltagsmasken.
Das Infektionsgeschehen ist in Baden-Württemberg nach wie vor sehr ernst, wenngleich die 7-Tage-Inzidenz zurückgegangen ist. Es sind hier bislang schon 6.219 Menschen an COVID-19 gestorben. Und, welche Gefahren von dem mutierten Virus, das ja auch im Südwesten schon nachgewiesen wurde, tatsächlich ausgehen, ist noch unklar. Vieles deutet auf eine wesentlich leichtere Übertragung auf andere Menschen hin. Daher führt unseres Erachtens kein Weg an größeren Schutzmaßnahmen vorbei.
Wir geben aber zu bedenken:
Vielen Menschen ist der Kauf der wesentlich teureren FFP2-Masken, die zudem Einwegmasken sind, nicht zumutbar. Daher soll die Landesregierung für schnelle, unbürokratische und für die Menschen preiswerte FFP2-Masken sorgen. Außerdem sollten alle Grundsicherungsbezieher diese medizinischen Masken auch kostenlos erhalten können. Zugleich möchten wir unseren Appell an den Bund erneuern, einen Pandemie-Aufschlag von 100 Euro für Grundsicherungsempfänger einzuführen, denn die Grundsicherung sieht bislang monatlich nur 17,02 Euro für Gesundheitskosten vor. Bei Stückpreisen von bis zu 6,00 Euro für die FFP2-Masken wären die Grundsicherungsempfänger auch hier von sozialer Teilhabe ausgeschlossen.
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Schlagworte FFP2 Maske | Maskenpflicht | Grundsicherungsepfänger
Rebecca Schwarz
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 0761 504 49-24
E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de
Hans-Josef Hotz,
Landesverbandsvorsitzender
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