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Pauschbeträge, Mindestlohn & Co.: Zum Jahreswechsel gibt es wieder einige Änderungen. Für 90 Prozent der Deutschen entfällt der Solidaritätszuschlag. Die Pendlerpauschale wird ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent angehoben. Ein neuer Personalausweis kostet zukünftig 37 Euro. Auch im Sozialrecht ändert sich einiges. Was gesetzlich Versicherte wissen müssen, gibt es hier auf einen Blick.
Neu ist ein Behinderten-Pauschbetrag ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Er beträgt ohne besondere Voraussetzungen 348 Euro. Ab einem Behinderungsgrad von 30 bis zu einem GdB von 100 verdoppeln sich die Pauschbeträge. Behinderte Menschen, die hilflos sind, und blinde Menschen können statt 3700 Euro dann 7400 Euro steuerlich geltend machen. Der VdK hat lange dafür gekämpft, dass die Pauschbeträge erhöht werden. Im Jahr 2022 können Betroffene in ihrer Steuererklärung für 2021 erstmals die neuen Pauschbeträge nutzen.
Zwei Fahrtkosten-Pauschbeträge werden eingeführt: Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem GdB von 70 und Merkzeichen G (Geh- und Stehbehinderung) können Betroffene 900 Euro steuerlich geltend machen. Bei Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder H (hilflos) sind es 4500 Euro.
Die Grundrente wird eingeführt. Der VdK begrüßt diesen Schritt. Rund 1,3 Millionen Menschen sollen davon profitieren. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen, sie wird automatisch ausbezahlt. Das kann bis Ende des Jahres 2022 dauern. Voraussetzung sind 33 Jahre an Grundrentenzeiten. Es gibt eine Prüfung des Haushaltseinkommens.
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Bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 wird der Pflege-Pauschbetrag von 924 auf 1800 Euro erhöht. Wer eine Person mit Pflegegrad 2 beziehungsweise 3 pflegt, profitiert künftig auch von einem Pauschbetrag: Der liegt bei 600 beziehungsweise 1100 Euro.
Bei neun Berufskrankheiten entfällt der Unterlassungszwang. Bisher mussten Versicherte die schädigende Tätigkeit aufgeben, um Leistungen zu erhalten. Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, Bescheide ab 1997 zu überprüfen. Der VdK geht davon aus, dass dies für viele Erkrankte zu einer Anerkennung führt.
Die Regelsätze werden erhöht. Alleinstehende erhalten 446 Euro, volljährige Partner 401 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind es je nach Alter zwischen 283 und 373 Euro im Monat. Für den VdK ist das zu wenig. Die Erhöhung verbessert weder Teilhabechancen noch verhindert sie Armut.
Als Teil des Klimapakets wird das Wohngeld erhöht. Das soll steigende Heizkosten durch die CO2-Bepreisung ausgleichen und soziale Härten vermeiden.
Eltern erhalten 15 Euro mehr Kindergeld pro Kind. Für die ersten zwei Kinder sind es 219 Euro, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat.
Der Mindestlohn wird bis zum 1. Juli 2022 stufenweise erhöht. Zum Jahresanfang 2021 steigt er auf 9,50 Euro. Davon profitieren vor allem Menschen, die in der Dienstleistungsbranche arbeiten. Der VdK setzt sich für einen Mindestlohn von 13 Euro ein. Denn nur damit lässt sich eine Rente erwirtschaften, von der die Menschen im Alter leben können.
Kristin Enge / VdK Deutschland
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