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Gemeinsame Pressemitteilung des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e. V. und DGB-Bezirk Baden-Württemberg.
„Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den Eigenanteil für die Pflege im Heim zu deckeln, gehen in die richtige Richtung – sie reichen aber nicht“, betonen die Vorsitzenden des DGB Baden-Württemberg, Martin Kunzmann, und des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, Roland Sing. In ihrer gemeinsamen Presseerklärung erinnern sie daran, dass viele ältere pflegebedürftige Heimbewohner durch die stetig steigenden Kosten der Pflege finanziell überfordert seien und dann zum Sozialfall würden. Ihr Armutsrisiko steige. Und dies, obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung 1995 mit dem Ziel geschaffen worden sei, Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit im Alter zu verhindern. Sie begrüßen die von Minister Spahn ergriffene Initiative, die auch eine Begrenzung auf 36 Monate vorsieht, geben aber zu bedenken, dass die Deckelung des Pflege-Eigenanteils bei 700 Euro bei weitem nicht ausreiche, selbst wenn dies nur drei Jahre lang zu tragen sei. Denn die Kosten der Unterkunft, der Verpflegung sowie die Investitionskosten und die Ausbildungsumlage kommen laut DGB und VdK noch hinzu. Kunzmann und Sing veranschaulichen dies in einem Beispiel mit einem Entlastungsbetrag in Höhe von 63 Euro monatlich.
Um das Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit generell zu bannen, rufen der VdK und der DGB deshalb den Bundesgesetzgeber dazu auf, das „Teilkasko“-Prinzip der gesetzlichen Pflegeversicherung endlich aufzugeben und eine – auch mit Steuergeldern unterstützte – „Voll“versicherung ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen. „Nur so kann die Armutsfalle der Heimbewohner am Lebensende umgangen werden!“, bekräftigt Roland Sing und verweist auf den aktuellen Eigenanteil von mehr als 2300 Euro, Monat für Monat, in Pflegeheimen Baden-Württembergs. Notwendig sei darüber hinaus die automatische jährliche Anpassung der Pflegeversicherungsleistungen, um eine Entwertung zu verhindern. Auch dürfe die private Pflegeversicherung mit ihrem rund 30 Milliarden Euro-Polster nicht außen vor bleiben. Alles andere sei unsolidarisch. Und Landessozialminister Manfred Lucha wirft Martin Kunzmann vor, die Pläne des Bundesgesundheitsministers nicht kritisch genug hinterfragt zu haben, „statt nur Lob auszusprechen“. Sing und Kunzmann fordern, dass sich Lucha dafür einsetzt, dass zur schnellen Entlastung pflegebedürftiger Heimbewohner die Finanzierung der Investitionskosten in den Pflegeheimen durch das Land Baden-Württemberg übernommen wird. Damit könnten die Heimbewohner im Land mit durchschnittlich 440 Euro im Monat entlastet werden.
Ebenso rufen der DGB und der VdK im Lande, Minister Lucha dazu auf, für eine gerechte und solidarische Verteilung der Kosten der Covid-19-Pandemie einzutreten. So zahlten die gesetzlichen Krankenkassen bisher 1,5 Milliarden Euro für das Vorhalten von Intensivbetten, „die privaten Krankenversicherungen (PKV) beteiligen sich jedoch mit keinem Cent daran“, monieren Sing und Kunzmann. „Gleiches gilt für die Kosten der Testungen der Reiserückkehrer und die durch die Gesundheitsämter veranlassten Tests, auch für privatversicherte Personen“. Für die Vorsitzenden von DGB und VdK sei es nicht nachvollziehbar, dass gesetzlich Versicherte, „die im Übrigen auch Steuerzahler sind“, die Gesamtlast zu tragen hätten. „Dies ist unsolidarisch!“, so Martin Kunzmann und Roland Sing. Die Folge seien ein durch die Corona-Pandemie prognostizierter Fehlbetrag bei den gesetzlichen Kassen in Höhe von 16 Milliarden Euro, die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent und ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln, für den die gesetzlich Versicherten überwiegend aufkommen müssten. „Ein unglaublicher Vorgang“, sind sich Kunzmann und Sing einig. „Das passt genau ins politische Konzept von Minister Spahn!“.
Pflegebedingter Aufwand: 2025,66 Euro
Abzüglich Leistung der Pflegeversicherung: 1262,00 Euro
Einrichtungsgleicher Eigenanteil (EEE): 763,66 Euro
Deckelung des pflegebedingten Aufwands bei: 700,00 Euro
Verbleibender Eigenanteil: 2148,18 Euro
Entlastungsbetrag monatlich nur 63,66 Euro
Schlagworte Pflege | Eigenanteil
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