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Die aktuell zugespitzte Lage hinsichtlich des Coronavirus führt auch beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. zu Einschränkungen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis. Wir beobachten die Lage weiter und halten Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden (aktualisiert am 4. Juni).
Die Geschäftsstellen des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e.V. bleiben vorerst bis einschließlich Freitag, den 12. Juni 2020 geschlossen. Um den Betrieb unserer VdK-Geschäftsstellen auch weiterhin sicherzustellen, bieten wir Ihnen Telefontermine an: Die Beratung erfolgt somit per Telefon, E-Mail oder Fax. Bitte nehmen Sie daher nur noch telefonisch mit uns Kontakt auf.
Alle Informationen zur Wiedereröffnung finden Sie hier.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige VdK-Geschäftsstelle.
Wir bitten um Verständnis, wenn es aktuell zu längeren Wartezeiten kommt. Nutzen Sie bitte die anrufschwächeren Zeiten in den Mittagsstunden.
Die Bearbeitung der Verfahren erfolgt ohne Einschränkungen: Wir rufen Sie zurück, besprechen alles Notwendige telefonisch und schicken Ihre Originale umgehend an Sie zurück.
Mit diesen Maßnahmen möchten wir alle Beteiligten so gut wie möglich vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus schützen. Denn viele unserer VdK-Mitglieder haben Vorerkrankungen oder sind aufgrund von Alter und Behinderung im Falle einer Ansteckung besonders gefährdet, einen schweren Verlauf der Erkrankung zu erleiden. Daher muss auch der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. handeln, denn wir nehmen die Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern sehr ernst.
Erst einmal besteht für Sie kein Grund zur Sorge, denn in vielen Fällen können Sie selbst aktiv werden, um Anträge zu stellen und fristgerecht Widerspruch einzureichen. Wir haben hier für Sie das Wichtigste zusammengefasst:
Nutzen Sie dieses Blankoformular, um fristwahrend Klage einzulegen.
Bitte beachten Sie: Legen Sie unbedingt eine Kopie des Widerspruchsbescheides bei und richten Sie die Klage an das - aus der Rechtsbehelfsbelehrung ersichtliche - zuständige Sozialgericht. Fristwahrend ist die Klage innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchbescheids einzulegen.
Nutzen Sie dieses Blankoformular, um Widerspruch einzulegen.
Die Situation wird voraussichtlich auch die Arbeit der Gerichte beeinflussen. Hierzu informieren wir zeitnah.
red
Ihr Verhalten kann dazu beitragen, das Infektionsrisiko abzuschwächen. So schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen:
Die Hygiene-Tipps im Überblick finden Sie hier.
Seien Sie solidarisch: Nachbarschaftshilfe, z.B. die Übernahme von Besorgungen, hilft dabei, ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen.
Das Robert Koch Institut gibt umfassende Informationen zur Erkrankung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Verbraucherzentrale gibt Antworten auf die wichtigsten Alltagsfragen für Verbraucher rund um das Coronavirus: Zur Verbraucherzentrale
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