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Am 28. Januar hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Danach sollen bis 1. April 2022 die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte in vier Schritten von heute 10,85 Euro (Ost) und 11,35 (West) auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen. Außerdem soll es erstmals einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte geben, der bis zum 1. April 2022 auf einheitlich 13,20 Euro klettern soll. Und es soll erstmals ein Mindestlohn für Pflegefachkräfte in Höhe von 15 Euro ab dem 1. Juli 2021 realisiert werden, ab April 2022 dann 15,40 Euro.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich diese Steigerungen, denn höhere Einkommen seien hier besonders wichtig, um für mehr Wertschätzung der anspruchsvollen Pflegearbeit, mehr Personal angesichts der Personalknappheit und so auch für mehr Qualität in der Pflege zu sorgen. Landesvorsitzender Roland Sing betont jedoch: „Die von Minister Jens Spahn geschätzten zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe dürfen keinesfalls auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden!“ Sing gibt erneut zu bedenken, dass schon heute pflegebedürftige Heimbewohner in Baden-Württemberg mit im Schnitt mehr als 2200 Euro monatlich belastet würden.
Diese hohen und weiter steigenden Eigenanteile führten, so Roland Sing, zur Verarmung vieler Betroffener. Der VdK-Landeschef erinnert in diesem Zusammenhang an die zirka 100 000 pflegebedürftigen Heimbewohner im Lande und an bereits heute über 28 000 Menschen im Südwesten, die die steigenden Eigenanteile nicht selbst schultern könnten und so auf „Hilfe zur Pflege“ vom Sozialamt angewiesen seien. Er erneuert die VdK-Forderung an Bundes- und Landesgesetzgeber: „Das Pflegeleistungsrecht ist schnell zu reformieren, damit pflegebedürftige Menschen nachhaltig bei den Eigenanteilen entlastet werden. Denn, Pflegebedürftige dürfen nicht länger in die Sozialhilfe gedrängt werden!“. Und Sing ergänzt: „Bereits 100 000 Menschen im Lande haben diese Forderung unterschrieben!“, so der VdK-Landesvorsitzende mit Blick auf die im Jahr 2019 gestartete Aktion des VdK Baden-Württemberg: „Pflege macht arm!“
Darüber hinaus moniert Roland Sing eine mangelnde Aktivität des Landes, auf Bundesebene für eine Neugestaltung des Pflegeleistungsrechts einzutreten, obwohl das Land an der Bundesgesetzgebung mitwirken könne. Der VdK-Landeschef verweist hier auf entsprechende Anträge anderer Bundesländer mit dem Ziel der Verbesserung der finanziellen Lage der Betroffenen. „Nicht so Baden-Württemberg!“, sagt Sing ausdrücklich Richtung Landessozialministerium.
Die Presseinformation als PDF-Datei zum Herunterladen:
PI: Roland Sing: „Pflegebedürftige Menschen endlich bei hohen Eigenanteilen entlasten!“ (209,32 KB, PDF-Datei)
bü
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