10. Oktober 2019
    Presse

    Der Sozialverband VdK zur MdL-Altersversorgung

    „Eine Altersvorsorge für Abgeordnete in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre besser gewesen!“ betonen die Vertreter des Sozialverbands VdK mit Blick auf die grundsätzliche Forderung, mit der gesetzlichen Rentenversicherung ein System für alle zu schaffen. Die Neuregelung sei zwar ein Kompromiss, aber dennoch nicht akzeptabel.

    Die Altersversorgung der Landtagsabgeordneten (MdL) in Baden-Württemberg wird neu geregelt. | © pixabay.com / RichardLey

    Schon 2017 habe man eine ablehnende Haltung gegenüber den neuen Plänen zur Neuregelung der Altersversorgung der Landtagsabgeordneten (MdL) in Baden-Württemberg gehabt. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg und der VdK Deutschland wenden sich daher gemeinsam gegen das Vorhaben, wonach die MdLs aus Baden-Württemberg ab Dezember dem Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beitreten sollen.
    Konkret geht es darum, dass die Parlamentarier neben ihrer Diät zusätzlich noch 1805 Euro monatlich bekommen sollen – den Rentenversicherungshöchstbetrag. Des Weiteren muss das Land 1,2 Millionen Euro an Beitragsnachzahlungen an das Versorgungswerk leisten.

    Es könne nicht sein, dass den Menschen seit Jahren von der Politik eine Verringerung der gesetzlichen Rente zugemutet werde und dass sie zur Vermeidung späterer Altersarmut selbst private Altersvorsorge betreiben müssten, obwohl vielen dazu die Mittel fehlten, moniert der Sozialverband VdK und verwies zugleich auf die langjährige und weiter anhaltende Niedrigzinsphase, die die MdLs in Baden-Württemberg 2017 auch als Grund für eine Neuregelung angeführt hatten. „Dessen ungeachtet für Abgeordnete eine komfortable und großzügige Altersversorgung zu schaffen, ist völlig inakzeptabel.

    Dies fördert nur die ohnehin schon beträchtliche Politikverdrossenheit“, empörten sich die Vertreter des Sozialverbands VdK. So seien die meisten Beschäftigten in der Regel nicht dazu in der Lage, den Höchstsatz in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Vielmehr erwarte auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang ein Durchschnittseinkommen eingezahlt haben, aufgrund der Absenkung des Rentenniveaus nur noch eine eher bescheidene Rente. Solidarität sieht anders aus!


    Der Sozialverband VdK gehört mit seinen bundesweit über zwei Millionen Mitgliedern und aktuell gut 237 000 Mitgliedern im Südwesten zu den größten Sozialverbänden in Bund und Land. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als unabhängige Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängern setzt sich der VdK für die sozialen Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen.

    Pressekontakt

    Rebecca Schwarz
    Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Telefon: 0761 504 49-24
    E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de

    Pressefotos

    Hans-Josef Hotz,
    Landesverbandsvorsitzender

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