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Schon im Sommer 1945, bereits wenige Monate nach dem völligen Zusammenbruch und der Kapitulation des national¬sozialistischen Deutschlands, fanden sich Kriegsbeschädigte, Kriegswitwen und Frauen, deren Männer vermisst waren, in vielen Orten in Baden und in Württemberg zusammen, um ihre Kriegsopfer-Interessenvertretung in den Heimatorten zu gründen.
Dabei ließen sie sich auch nicht von Verboten und Erschwernissen seitens der Besatzungsmächte abhalten, die keine „Veteranenvereine“ wollten. Da anfangs die Bezeichnung „Kriegsopfer“ in den Namen der neuen VdK-Ortsgruppen und VdK-Kreisverbänden nicht geduldet wurde, behalf man sich mit Bezeichnungen wie „Verband der Körpergeschädigten, Arbeitsinvaliden und Hinterbliebenen“.
In diesen neuen Vereinigungen erfuhren die Menschen viel Zusammenhalt, gegenseitige Unterstützung und menschliches Miteinander. Außerdem half der VdK, den Menschen bei Anträgen an die neuen Sozial- und Verwaltungsbehörden. Und der VdK formulierte Forderungen an Regierungen und Gesetzgeber. Das sogenannte KB-Leistungsgesetz von 1947 war eine erste wichtige Etappe. Viele weitere Gesetze, die der VdK kritisch konstruktiv begleitete, und der Aufbau des Sozialstaats Bundesrepublik Deutschland folgten. 1950 konnte sich der VdK Deutschland unter dem Namen „Verband der Körperbehinderten, Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.“ gründen. Im Südwesten erfolgte die VdK-Landesverbandsgründung, bedingt durch die erst 1952 erfolgte Vereinigung des Bundeslands Baden-Württemberg, im Januar 1955.
Es folgte eine beispiellose Geschichte bedeutender und jahrzehntelanger effektiver Interessenvertretung für Kriegsopfer, später auch für Menschen mit Behinderung und für Rentnerinnen und Rentner. Seit den 1990er-Jahren ist der Sozialverband VdK, wie er sich seit 1994 nennt, eine breit aufgestellte Sozialorganisation mit weiteren Mitgliederzielgruppen.
Der VdK steht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen, auch für ehrenamtliche Mitarbeit, und hält viele Mitgliederserviceleistungen bereit. Seit jener Zeit steigen die Mitgliederzahlen wieder stark und kontinuierlich an. Schon 2009 wurde die 200.000er-Marke im Landesverband Baden-Württemberg erreicht. Gut 237.000 Menschen gehören zwischenzeitlich dazu. Am 1. September 2019 wurde bundesweit sogar die Zwei-Millionen-Mitgliedermarke überschritten. Es gibt 13 Landesverbände.
Im Südwesten verfügt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. über 35 Servicestellen und jetzt 58 hauptamtliche VdK-Sozialrechtsreferenten für den Mitgliedersozialrechtsschutz – eine der Kernmitgliederleistungen. Viel ehrenamtlich organisierte Beratungs- und Betreuungsarbeit erfolgt in den rund 1250 Orts- und Kreisverbänden. Darüber hinaus gibt es viele weitere Aufgabengebiete – auch Patienten- und Wohnberatung.
Weitere Informationen, Adressen und Ansprechpartner finden sich u.a. in unserer Beratungsstellensuche
bü
Rebecca Schwarz
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 0761 504 49-24
E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de
Hans-Josef Hotz,
Landesverbandsvorsitzender
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